Kollektivvertrag Banken und Versicherungen
Kollektivverträge – nahezu jede bzw. jeder Angestellte hat sich bereits damit beschäftigt oder weiß zumindest von deren Existenz. Hier erfahren Sie, warum es sie gibt, wer sie abschließt, was sie beinhalten und welche Vorteile aus derartigen Vertragsabschlüssen entstehen. Wir liefern allgemeine Antworten sowie interessante Details zu den bestehenden Vereinbarungen aus der Welt der Banken und Versicherungen.
Kollektivvertrag – Was ist das?
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Rahmenvereinbarung, die für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber Anforderungen und Ansprüche im Zuge von Arbeitsverhältnissen regelt und dienstrechtliche Bestimmungen, Vorgangsweisen und Regulative festlegt. Abgeschlossen zwischen Vertreter-Organisationen beider Seiten sorgt er dafür, das Machtgleichgewicht aller Vertragsparteien zu gewährleisten.
Genauere Informationen und Details zu Kollektivverträgen finden Sie auf unserer Infoseite Kollektivvertrag.
Kollektivvertrag – Was steht drin?
Selbstverständlich beinhalten auch Kollektivverträge in der Sparte Banken und Versicherungen alle nennenswerten allgemeinen Verhandlungspunkte wie die Regelung von Arbeitszeiten, Entlohnung, Sonderzahlungen oder Kündigung. Zusätzlich finden sich aber hier einige spezifische Aspekte, die in anderen Branchen womöglich keine Verwendung finden, da sie mitunter spezielles Knowhow bedingen, diverse branchenspezifische Tätigkeiten erfordern oder deren Regelung nur im Bankensektor zum Tragen kommt. So existieren hier beispielsweise:
- spezielle Vorrückungs-Schemata in Bezug auf Gehalt oder Beschäftigungsgruppe
- Regelungen bezüglich Überleitung und Erwartungsschutz
- Sonderregelungen von Bezugsbestandteilen
Kollektivvertrag – Vorteile für die Arbeitswelt
Sowohl für die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite existieren eindeutige Vorteile, die der Abschluss eines Kollektivvertrags mit sich bringt. Ein bestehender Kollektivvertrag entbindet die Arbeitgeberseite von der Notwendigkeit, für jede Dienstnehmerin und jeden Dienstnehmer einen eigenen Arbeitsvertrag abzuschließen und separat Regelungen bis ins kleinste Detail zu klären. Die Arbeitnehmerseite profitiert davon, dass in den jeweiligen Kollektivverträgen Mindeststandards für die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmenden einer Branche festgelegt sind und somit Lohndumping und Ausbeutung verhindert werden.
Die Rahmenvereinbarung des Kollektivvertrags ist prinzipiell ausreichend, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu verdeutlichen. Sollte jedoch ein individueller Dienstvertrag abgeschlossen werden, darf hierdurch keine Schlechterstellung für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer entstehen.
Kollektivverträge für Banken und Versicherungen
Auch in der Rubrik Banken und Versicherungen gibt es unterschiedliche Kollektivverträge. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Banken muss die Zugehörigkeit zu einer Bankengruppe geklärt werden. Bei Angestellten im Versicherungswesen gibt es eine Unterscheidung zwischen Tätigkeiten im Außendienst, im Innendienst oder als Reinigungspersonal.
Angestellte der Banken und Bankiers
Die aktuell gültige Fassung des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich einsehen.
Angestellte in Versicherungsunternehmen
Kollektivvertrag für Angestellte des Außendienstes in Versicherungsunternehmen
Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes in Versicherungsunternehmen
Kollektivvertrag für Reinigungspersonal in Versicherungsunternehmen
Die aktuell gültigen Fassungen aller in Österreich geltenden Kollektivverträge können Sie online auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich oder der KV-Infoseite des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einsehen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024