Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag und was bringt Ihnen dieser als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Welcher Kollektivvertrag gilt für Sie und wo finden Sie den für Sie geltenden Kollektivvertrag? Wir informieren Sie über alle wichtigen Dinge zum Thema Kollektivvertrag.

Was ist ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge sind schriftliche Vereinbarungen für Arbeitsverhältnisse und werden zwischen Gewerkschaften und Körperschaften der Arbeitgeber ausgehandelt und abgeschlossen.

Der Kollektivvertrag einer Branche gilt in der Regel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche.

Was wird in einem Kollektivvertrag geregelt?

In einem Kollektivvertrag werden sowohl Rechte als auch Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Ein Kollektivvertrag ergänzt damit bestehende gesetzliche Regelungen.

Ziel eines Kollektivvertrages ist es, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche die gleichen Mindeststandards zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu:

  • Entlohnung wie Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter und dienstzeitabhängige Gehaltsvorrückungen
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Arbeitszeit wie z.B. die geltende Wochenarbeitszeit und Überstundenzuschläge
  • Zulagen und Zuschläge für z.B. Gefahren

Wichtig: Ein Arbeitsverhältnis unterliegt immer nur einem Kollektivvertrag!

Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag - was gilt?

Ihr Betrieb verfügt über einen Betriebsrat und hat mit der Betriebsinhaberin bzw. dem Betriebsinhaber zusätzlich Betriebsvereinbarungen ausgehandelt? Darüber hinaus haben Sie Ihren individuellen Arbeitsvertrag unterzeichnet?

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden! Ihre Betriebsvereinbarung oder Ihr Arbeitsvertrag können aber günstigere Bedingungen vorsehen, als der geltende Kollektivvertrag. Ist das der Fall, dann sind die für Sie günstigeren Regelungen gültig (sogenanntes Günstigkeitsprinzip).

Für welche Branchen gibt es Kollektivverträge?

In Österreich werden jährlich hunderte Kollektivverträge der verschiedenen Branchen abgeschlossen. Die einzelnen Kollektivverträge unterscheiden sich dabei inhaltlich oft deutlich voneinander. Grund dafür ist, dass Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern eine bessere Verhandlungsbasis haben, als kleinere Gewerkschaften mit wenigen Mitgliedern.

Hier ein Auszug an Branchen, für die ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde:

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Welcher Kollektivvertrag für Sie gilt, hängt davon ab, in welcher Branche Sie beschäftigt sind. Der für Sie gültige Kollektivvertrag ist somit abhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit Ihres Betriebes bei der Wirtschaftskammer und nicht von Ihrem spezifischen Beruf.

Beispiel: Sie sind in einem Malereibetrieb als Malerin und Anstreicherin bzw. Maler und Anstreicher angestellt? Dann gilt für Sie der Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe. Ebenso können Sie aber auch in einem großen Warenhaus als Malerin und Anstreicherin bzw. Maler und Anstreicher angestellt sein, dann gilt für Sie der Handelskollektivvertrag.

Der aktuell gültige Kollektivvertrag muss in jedem Unternehmen bzw. jeder Organisation zur Einsicht aufliegen. Des weiteren können Sie sämtliche Kollektivverträge auch online einsehen unter www.kollektivvertrag.at

 

Was versteht man unter Mindestlohntarif?

Mindestlöhne und Mindestgehälter werden in Österreich in Kollektivverträgen geregelt. Der Mindestlohntarif gilt somit nur für jene Branchen, für die noch kein Kollektivvertrag ausverhandelt wurde. Unter einem Mindestlohntarif wird das Arbeitsentgelt verstanden, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Minimum für ihre Arbeitsleistung ausbezahlt werden muss. 

Die Mindestlohntarife werden vom Bundeseinigungsamt festgesetzt. Die aktuellen Mindestlohntarife sind im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts abrufbar.

FAQs

Welche Rechtswirksamkeit hat ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist innerhalb seines Geltungsbereiches unmittelbar rechtsverbindlich und unabdingbar.

Muss ich Gewerkschaftsmitglied sein, damit der Kollektivvertrag auch für mich gilt?

Nein, in Österreich gilt der jeweilige Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Was bringt mir ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge regeln Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht in Gesetzen geregelt sind oder die noch günstigere Bedingungen schaffen. Kollektivverträge sorgen somit für faire Arbeitsverhältnisse.

Wo finde ich Kollektivverträge?

In Österreich geltende Kollektivverträge können Sie online auf www.kollektivvertrag.at einsehen. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024