Frühpension
Welche Arten der Frühpension gibt es und unter welchen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Pensionsantritt möglich? Wie erfolgt die Beantragung der vorzeitigen Pension? Hier finden Sie viele Informationen und Tipps zum Thema Frühpension.
Was versteht man unter Frühpension?
Unter Frühpension versteht man die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension vor dem regulären Pensionsantrittsalter. Die „typische“ Frühpension soll in Österreich nach und nach abgeschafft und durch andere Varianten ersetzt werden. Beispielsweise können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Invalidität, aber auch aufgrund besonderer Schwerarbeit oder bei lange andauernden Arbeitsverhältnissen einen Antrag auf vorzeitige Pension stellen.
Beantragung einer Frühpension
Für jegliche Art von Pension, egal ob Regelpension oder Frühpension, ist unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen, eine entsprechende Antragstellung nötig. Neben einer unbefristeten Form der Frühpension besteht auch die Möglichkeit, eine befristete Variante für eine Dauer von höchstens zwei Jahren zu beantragen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Beantragung einer Frühpension ist selbstverständlich das Alter der/des Versicherten beziehungsweise die Anzahl der bisher erworbenen Versicherungsmonate. Die Mindestversicherungszeit muss für einen Antrag in jedem Fall erfüllt sein. Generell kann eine Antragstellung durchgeführt werden, wenn eine bestimmte Anzahl an Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung vorhanden ist. Ausbildungszeiten sowie die Absolvierung des Zivildienstes werden mit einbezogen, ebenso werden bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld zwei Jahre pro Kind dem Pensionsanspruch angerechnet.
Ist eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer vor 1955 geboren, kann die Frühpension beantragt werden, sobald die dafür nötige Anzahl der Versicherungsmonate erreicht wurde. Hier erhalten sie nähere Informationen zur Pensionsversicherung.
Bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension ist in jedem Fall mit prozentualen Abschlägen zu rechnen! Hier geht’s zum Pensionsrechner!
Formen der Frühpension
In Österreich existieren verschiedene Möglichkeiten, eine Alterspension vorzeitig anzutreten:
- Schwerarbeitspension
- Korridorpension
- Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
- Hacklerregelung Neu: Frühstarterbonus
Für jede Form der Frühpension gibt es unterschiedliche Richtlinien und Rahmenbedingungen, insbesondere im geschlechterspezifischen Kontext, die vor Antragstellung zu berücksichtigen sind.
Schwerarbeitspension
Eine Form der Frühpension ist die Schwerarbeitspension. Diese wird nach Erfüllung einer bestimmten Anzahl an Versicherungsmonaten gewährt. Für Männer gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 45 Jahren (entspricht 540 Versicherungsmonaten)
- Ausübung eines Schwerarbeitsberufs über einen Zeitraum von 10 Jahren (entspricht 120 Versicherungsmonaten) innerhalb der letzten 20 Jahre (entspricht 240 Versicherungsmonaten) vor dem Stichtag der Antragstellung
Prinzipiell haben Frauen und Männer gleichermaßen Anspruch auf Schwerarbeitspension. Allerdings besteht eine Anspruchsberechtigung generell erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres, weshalb Frauen von der Schwerarbeitspension im Normalfall ausgenommen werden, da sie dann bereits das aktuelle Regelpensionsalter erreicht haben.
Unter Schwerarbeit fallen Tätigkeiten, die sowohl körperliche als auch psychische Belastungen hervorrufen:
- Ausübung von Schicht- oder Nachtarbeit
- regelmäßige Tätigkeiten bei extremer Hitze oder Kälte
- schwere körperliche Arbeit
- Berufe unter besonderen physikalischen oder chemischen Einflüssen
- Arbeit in der Pflege oder im Hospizbereich (Palliativstation, Onkologie, Altenheime)
Bei der Gewährung einer Schwerarbeitspension ist mit jährlichen prozentualen Abschlägen zu rechnen.
Zu beachten gilt, dass zum Stichtag des Pensionsantritts keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht. Ferner darf kein Einkommen bezogen werden, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Korridorpension
Eine weitere Sonderform ist die Korridorpension. Darunter versteht man einen vorzeitigen, selbst gewählten Pensionsantritt ab Vollendung des 62. bis zum 68. Lebensjahr. Grundvoraussetzung für die Korridorpension ist wiederum das Vorhandensein einer bestimmten Mindestanzahl an Versicherungsmonaten.
Bei dieser Pensionsvariante besteht eine geschlechterspezifische Parallelität zur Schwerarbeitspension. Frauen haben derzeit noch nicht die Möglichkeit, diese Form der Pension zu beantragen, da ihr Regelpensionsalter bei 60 Jahren liegt. Männer können unter den folgenden Voraussetzungen eine Korridorpension beantragen:
- Antragstellung ab Vollendung des 62. Lebensjahrs möglich
- prozentuelle Abschläge der Pensionszahlungen bei Antritt vor dem Regelpensionsalter
- prozentuelle Zuschläge bei Antritt nach dem Regelpensionsalter
- keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung erlaubt
- keine Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze sowie keine Einkommen aus öffentlichen Mandaten (ebenfalls über einer bestimmten Grenze) genehmigt
- Möglichkeit, krankheitsbedingte Pension zu beziehen bleibt erhalten
- Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Bevor eine Frühpension beispielsweise aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall beantragt werden kann, müssen einerseits Mindestversicherungszeiten vorhanden sein, andererseits muss eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden, sofern dies zumutbar ist.
Die Therapiemaßnahmen werden bis zu einem Jahr durchgeführt. Findet keine nachhaltige Besserung statt, wird versucht, mit einer Umschulung oder einem Berufswechsel, gegebenenfalls auch durch Umstellung auf Teilzeitarbeit, die betreffende Person wieder in das Berufsleben zu integrieren.
Kann aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung auch keine leichtere Tätigkeit ausgeübt werden, ist für die Antragstellung ein ärztliches (beziehungsweise therapeutisches) Gutachten zu erstellen, aus dem hervorgeht, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Speziell bei jüngeren Personen, die eine psychische Erkrankung aufweisen, werden umfangreiche Maßnahmen gestartet (Rehabilitationsgeld), um die Erkrankte/den Erkrankten wieder in das Berufsleben zu integrieren.
Erst wenn die Berufsunfähigkeit zumindest für sechs Monate besteht und die Voraussetzungen für die reguläre Alterspension noch nicht erfüllt sind, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitspension.Erhält eine Bezieherin/ein Bezieher einer derartigen vorzeitigen Pension zusätzlich noch ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, so wird dieses beim Bezug des Pensionsgeldes berücksichtigt, weshalb in derartigen Fällen nur eine Teilpension ausbezahlt werden kann.
Im Falle einer zumindest sechs Monate dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom AMS das sogenannte Umschulungsgeld.
Hacklerregelung neu: Frühstarterbonus
Die Langzeitversicherungspension (auch bekannt als Hacklerregelung) und damit die Möglichkeit, vorzeitig abschlagsfrei in Pension gehen zu können, läuft mit Ende 2021 aus.
Anstelle dessen tritt eine neue Regelung in Kraft: der Frühstarterbonus.
Der Frühstarterbonus (Hacklerregelung neu) stellt für Personen, die bereits früh zu arbeiten begonnen haben, einen Zuschuss zur Pension dar. Für jeden Monat, den Sie zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr erwerbstätig waren, erhalten Sie einen Euro als Frühstarterbonus.
Ab 2022 können Sie zwar weiterhin in Frühpension gehen, jedoch nicht mehr abschlagsfrei. Pro Jahr werden Abschläge von 4,2% festgelegt.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Antragstellung nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich
- Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 45 Jahren (entspricht 540 Beitragsmonaten) nötig
- keine bestehende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung sowie kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. September 2024