Abfertigung Alt
Ihr Dienstverhältnis hat noch vor dem 01.01.2003 begonnen und Sie möchten sich über die „Abfertigung Alt“ informieren? Wir geben Ihnen alle wesentlichen Infos zum Abfertigungsrecht: Wie hoch ist Ihre entstandene Abfertigung und worin liegen die Unterschiede zum System „Abfertigung Neu“?
Was ist die Abfertigung Alt?
Die Abfertigung Alt gilt grundsätzlich für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat.
Unter Abfertigung Alt versteht man ein einmaliges und außerordentliches Entgelt, das der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zu zahlen hat.
Höhe und Berechnung der Abfertigung Alt
Die Höhe der Abfertigung ist abhängig von der Länge des Dienstverhältnisses und Ihres Monatsentgelts:
- nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 2 Monatsentgelte
- nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 3 Monatsentgelte
- nach 10 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 4 Monatsentgelte
- nach 15 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 6 Monatsentgelte
- nach 20 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 9 Monatsentgelte
- nach 25 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 12 Monatsentgelte
Die Berechnungsgrundlage für die Abfertigung Alt stellt Ihr Bruttoentgelt des letzten Monats dar. Das Monatsentgelt umfasst in diesem Fall nicht nur Ihren Monatslohn bzw. Gehalt, sondern berücksichtigt zusätzlich folgende Zahlungen:
- regelmäßige Zulagen
- aliquoten Anteil von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- regelmäßige, aber in ungleicher Höhe erhaltene Entgeltbestandteile wie Provisionen oder Überstundenvergütungen (aus diesen wird ein Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses einberechnet)
Die Regelung der Höhe der Abfertigung Alt ist für alle Branchen gleich, außer für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Alles über die Abfertigung Alt für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter finden Sie hier.
Wann habe ich Anspruch auf Abfertigung Alt?
Die Abfertigung Alt wird nicht automatisch nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt! Ihr Anspruch besteht erst, wenn Ihr Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre angedauert hat und nicht unterbrochen wurde.
Zu einer Auszahlung Ihres Abfertigungsanspruches kommt es:
- bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
- bei einer ungerechtfertigten und unverschuldeten Entlassung
- nach Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses (Beendigung durch Zeitablauf)
- bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers
- bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
Wichtig: Bei Selbstkündigung haben Sie keinen Anspruch auf Abfertigung Alt!
Wichtige Unterschiede Abfertigung Alt und Neu
- Bei der Abfertigung Neu haben Sie bereits ab dem 2. Monat Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abfertigung. Bei der Abfertigung Alt entstand Ihr Anspruch hingegen erst nach 3-jähriger und ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen und sofern das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde.
- Bei der Abfertigung Alt können Sie Ihren Abfertigungsanspruch nicht in einen anderen Betrieb mitnehmen.
- Sie möchten gerne kündigen und sind im System Abfertigung Alt? Im Fall von Selbstkündigung verlieren Sie bei der Abfertigung Alt Ihren Abfertigungsanspruch.
- Sie sind Lehrling? Dann haben Sie bei Abfertigung Neu einen Abfertigungsanspruch, bei Abfertigung Alt nicht.
- Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei der Abfertigung Neu sowohl die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges als auch des Zivil- und Präsenzdienstes berücksichtigt.
Übertritt von Abfertigung Alt zu Abfertigung Neu
Sie möchten vom System der Abfertigung Alt zur Abfertigung Neu übertreten? Dann muss dieser Übertritt ausdrücklich schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber erfolgen.
Beim Übertritt zur Abfertigung Neu können Sie aus zwei Varianten wählen:
Vollübertritt
Beim Vollübertritt wechseln Sie als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer vollständig vom System Abfertigung Alt in die Mitarbeitervorsorge. Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie einen Abfertigungsanspruch, der mindestens 50 Prozent der Abfertigung Alt betragen muss. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber in die Mitarbeitervorsorge eingezahlt. Ab dem Datum des Übertritts gilt für Sie nur noch das System Abfertigung Neu.
Teilübertritt
Die bereits erworbenen Altabfertigungsansprüche bleiben erhalten und werden nicht in die Mitarbeitervorsorge übertragen. Der Übertritt von echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ins neue Abfertigungssystem wirkt ausschließlich für die Zeit ab dem vereinbarten Stichtag des Übertritts. Das heißt, ab diesem Tag werden die laufenden Beiträge für die Abfertigung Neu entrichtet und der entstehende Abfertigungsanspruch bleibt Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bestehen.
Weiterführende Informationen
Abfertigung Alt Rechner – Arbeiterkammer
Sie möchten Ihren aktuellen Abfertigungsanspruch aus dem System Abfertigung Alt herausfinden? Die Arbeiterkammer stellt dazu einen Rechner zur Verfügung.
Abfertigung Neu – AMS
Sie möchten Informationen über das System „Abfertigung Neu“? Hier finden Sie alle relevanten Informationen.
Job finden – AMS
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Dann halten Sie im AMS eJob-Room Ausschau nach dem idealen Jobangebot für Sie.
Berufsinformationssystem – AMS
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Juni 2024