Stopp für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld ab 01.04.2025
Hier erfahren Sie das Wichtigste über den Fahrplan zur Abschaffung der Gelder des AMS während einer Bildungskarenz, einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge und einer Bildungsteilzeit.
Dann gelten die Änderungen nicht für Sie.
Möchten Sie Bildungsteilzeitgeld oder Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen?
Dann gilt:
Anträge auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für Zeiträume vor dem 01.04.2025 sind weiterhin möglich.
Ab dem 01.04.2025 können keine Anträge auf Weiterbildungsgeld bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) mehr gestellt werden.
Für Anträge auf Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz (§11 AVRAG) oder Bildungsteilzeitgeld (§11a AVRAG) für den Zeitraum ab dem 01.04.2025 gilt:
- Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber muss bis spätestens 28.02.2025 getroffen worden sein.
- Die Weiterbildung muss bis spätestens 31.05.2025 beginnen.
Ab dem 01.06.2025 sind Anträge auf diese Gelder nicht mehr möglich.
Beispiele
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.03.2025 bis 15.07.2025 gestellt.
Wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 31.03.2025 vom AMS gewährt werden.
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 01.04.2025 bis 15.07.2025 gestellt.
Die Vereinbarung mit dem Betrieb wurde am 01.03.2025 getroffen.
Der Antrag kann nicht bewilligt werden, weil die Vereinbarung über die Bildungskarenz erst nach dem 28.02.2025 abgeschlossen wurde.
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 02.04.2025 bis 31.07.2025 gestellt.
Die Vereinbarung mit der Firma wurde am 27.02.2025 getroffen und die Weiterbildung beginnt am 02.04.2025.
Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 02.04.2025 vom AMS gewährt werden.
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 31.05.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.05.2025 bis 31.08.2025 gestellt.
Die Vereinbarung wurde am 28.02.2025 getroffen und die Weiterbildung startet am 31.05.2025.
Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 31.05.2025 vom AMS gewährt werden.
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 31.05.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.05.2025 bis 31.08.2025 gestellt.
Die Vereinbarung mit dem Unternehmen wurde am 28.02.2025 getroffen, aber die Weiterbildung beginnt erst am 14.06.2025.
Da die Weiterbildung nach dem 31.05.2025 startet, kann das Weiterbildungsgeld nicht gewährt werden.
Weitere Informationen zu möglichen Leistungen nach dem Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld ab 2026 sind derzeit nicht verfügbar.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 12. März 2025