Beschäftigungsinitiative 50+ und NAL 2024

Das Arbeitsmarktservice Burgenland bietet mit der „Beschäftigungsinitiative 50+ und NAL“ einen Zuschuss zu den Lohnkosten für Mitarbeiter_innen über 50 Jahre oder Personen mit längerer Vormerkdauer.

Wer kann die Förderung beantragen – und wer nicht?

Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Ausnahmen:

  • AMS,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien,
  • radikale Vereine und
  • Bund.

Welche Bedingungen muss die Arbeitskraft erfüllen?

  • Gefördert werden neue Arbeitsverhältnisse von beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten Personen (Frauen und Männer) ab 50 Jahren, die länger als 90 Tage in Betreuung des Arbeitsmarktservice Burgenland stehen oder deren Beschäftigungschancen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind.
  • Zusätzlich können Personen mit längerer Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (längerer Vormerkung = NAL) nach diesem Programm gefördert werden..

Wie hoch ist die Förderung?

Frauen:

  • Die ersten 3 Monate werden mit 65 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Lohnnebenkosten) vom Arbeitsmarktservice gefördert. Für Frauen, die der Zielgruppe NAL angehören, verlängert sich die Förderung bis zu 6 Monaten.

Männer:

  • Die ersten 3 Monate werden mit 25 % der Bemessungsgrundlage. Für Männer, der Zielgruppe NAL angehören, verlängert sich die Förderdauer bis zu 6 Monaten. Höchstgrenze der Förderung beträgt EUR 6.500,-.

Bitte beachten Sie dabei: Obergrenze für das Bruttoentgelt ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Wie lange erhalten Sie die Förderung?

  • bei Frauen und Männern bis zu 3 bzw. für Angehörige der Zielgruppe NAL bis zu 6 Monate.

Wann, wo und wie müssen Sie die Förderung beantragen?

Bitte wenden Sie sich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses an Ihr AMS und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. April 2024