Förderung des Besuches von Bauhandwerkerschulen

Wenn eine Ihrer Arbeitskräfte die Bauhandwerkerschule absolvieren will, erhalten Sie von uns für die Dauer der Ausbildung einen Zuschuss zu den Lohnkosten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer erhält diese Förderung?

Alle Unternehmen, deren Inhaberin oder Inhaber Mitglied bei

  •  der Bundesinnung der Baugewerbe,
  •  der Bundesinnung der Zimmermeister,
  •  der Bundesinnung der Steinmetzmeister oder
  • beim Fachverband der Bauindustrie ist .

Welche Arbeitskräfte fördern wir?

Alle Arbeitskräfte, die während der gesamten Schulungsdauer vollversicherungspflichtig beschäftigt sind.  

Wie hoch ist die Förderung?

  •  Lohn-/ Gehaltskostenersatz: 66,67 % des max. anerkennbaren Bruttolohnes und
  • Lohnkostenanteile: 55 %.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Grundlage für die Berechnung ist der jeweils geltende Kollektivvertrag für die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern.
  •  Wenn Ihre Arbeitskraft mehr als 25% der Ausbildung versäumt, zahlen wir die Förderung nur dann, wenn die Arbeitskraft die Ausbildung positiv abschließt (Abschlusszeugnis).

Wie lange erhalten Sie die Förderung?

Insgesamt 14 Wochen pro Schuljahr.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Die Semesterferien sind in der Förderdauer enthalten.
  • Die Weihnachtsferien werden nicht gefördert. Wenn die Arbeitskraft noch Urlaubsanspruch hat, wir sie aus der Bauarbeiterurlaubskasse entlohnt.
  • Tage mit Krankengeldbezug, Arbeitsleistungen und Zeitausgleich während des Beihilfenzeitraumes werden immer in Abzug gebracht. Urlaub nur dann, wenn er an Schultagen konsumiert wird. Urlaub in den Semesterferien wird nicht zum Abzug gebracht.

Wie beantragen Sie die Förderung?

Wo erfahren Sie mehr über diese Förderung?

Im Service für Unternehmen in der AMS Landesgeschäftsstelle in Ihrem Bundesland

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2020