Eingliederungsbeihilfe
Wenn Sie, zum Beispiel, Personen einstellen, die längere Zeit arbeitslos waren, können Sie eine Beihilfe erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Gefördert werden können Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sind und
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis. In diesem Fall gelten besondere Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir sie mit jedem Unternehmen individuell.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Über das eAMS-Konto.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Regionale Förderung
Eingliederungsbeihilfe Niederösterreich
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Gefördert werden können Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sind und
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei höherem Alter, längerer Vormerkdauer oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Welche Förderkonditionen bieten wir an?
Die Höhe und die Dauer der Förderung beträgt für
- Frauen:
2 Monate 50% - Männer:
2 Monate 30%
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung über ihr eAMS-Konto für Unternehmen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Wichtig: Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.
Stand im Bundesland: 28. Dezember 2022
Eingliederungsbeihilfe
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen - ausgenommen
- AMS
- Bund
- politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernis-sen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir sie mit jedem Unternehmen individuell.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch - und zwar bevor die Person eingestellt wird.
Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Stand im Bundesland: 02. Dezember 2020
Eingliederungsbeihilfe
Hinweis: Das „Begehren“ kann ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen eingebracht werden!
Stand im Bundesland: 06. August 2021
Diese Seite wurde aktualisiert am: 09. Januar 2024