Notstandshilfe

Wenn Sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommen und noch keine Arbeit gefunden haben, dann erhalten Sie Notstandshilfe – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.


  • Art der Unterstützung Finanzielles
  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit
  • Verfügbar Österreichweit

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Notstandshilfe, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
  • Sie sind bei Ihrem AMS arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen.
  • Sie sind in einer Notlage.
  • Sie haben keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
  • Sie beantragen die Notstandshilfe spätestens 5 Jahre, nachdem Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld geendet hat oder endet.
Tipp:

Sie wollen wissen, ob Sie Anspruch auf Notstandshilfe haben? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber.

Wie wird Ihre Notstandshilfe berechnet?

Die Berechnung der Notstandshilfe ist kompliziert. Dabei wird berücksichtigt:

Ihr Arbeitslosengeld,

Ihr Einkommen und

der Zeitraum, in dem Sie Arbeitslosengeld erhalten haben.

Zu Punkt 1:

Die Höhe Ihrer Notstandshilfe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Grundbetrag:

Zusätzlich zur Notstandshilfe erhalten Sie eventuell einen Familienzuschlag, wenn Sie für bestimmte Personen sorgen müssen.

Zu Punkt 2:

Bei der Berechnung der Notstandshilfe wird Ihr Einkommen berücksichtigt, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung.

Bitte beachten Sie:

  • Sie müssen uns sofort informieren, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern.
  • Wenn Sie das nicht tun, können wir die Notstandshilfe von Ihnen zurückfordern.

Zu Punkt 3:

Zusätzlich hängt die Höhe Ihrer tatsächlichen Notstandshilfe ab vom Zeitraum, in dem Sie zuletzt Arbeitslosengeld erhalten haben:

Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal Notstandshilfe beantragen, gelten diese Regeln erst, wenn Sie 6 Monate Notstandshilfe erhalten haben.

Ausnahme: Wegen gesetzlicher Änderungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid19) wird die Notstandshilfe in der Zeit vom 16.3.2020 bis 31.12.2020 in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt.
Bitte beachten Sie: Das AMS führt dies Erhöhung automatisch für Sie durch.

Wie lange erhalten Sie Notstandshilfe?

Grundsätzlich unbegrenzt. Allerdings erhalten Sie Notstandshilfe höchstens für 52 Wochen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wie beantragen Sie Notstandshilfe?

  • Über Ihr eAMS-Konto.
  • Persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle. Sie bekommen das Antragsformular für die Notstandshilfe von Ihrem_Ihrer Berater_in.
Tipp:

Sie haben noch kein eAMS-Konto? Dann eröffnen Sie eines. Sie möchten mehr darüber wissen? Gerne. Klicken Sie einfach hier.

Bitte beachten Sie:

  • Auf Seite 6 Ihres Antragsformulars finden Sie wichtige Informationen zu Dokumenten, die Sie übermitteln müssen. Danke.

Wann können Sie gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld und Notstandshilfe beziehen?

Sie haben nur dann Anspruch auf Notstandshilfe, wenn Sie dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Ihr Kind wird nachweislich betreut – z. B. in einem Kindergarten, Hort oder bei einer Tagesmutter.

Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin, Ihren Berater, wenn der Kindergarten, Hort etc. wegen Corona (Covid19) geschlossen hat.

Tipp:

Beachten Sie bitte, dass das Kinderbetreuungsgeld, wenn es über der Geringfügigkeit liegt, auf die Notstandshilfe angerechnet wird. Das kann zur Folge haben, dass sich Ihre Notstandshilfe verringert oder gar kein Anspruch auf Notstandshilfe besteht.

Klären Sie außerdem mit Ihrem Krankenversicherungsträger unbedingt ab, welche Auswirkungen der Notstandshilfebezug auf die Höhe Ihres Kinderbetreuungsgeldes hat!

Diese Seite wurde aktualisiert am: 22. Juni 2023