Beschäftigungsinitiative 2023/2024

Sie sind älter als 50 Jahre? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie sind älter als 50 Jahre und

  • über 90 Tage arbeitslos oder
  • Ihre Beschäftigungschancen sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder 
  • Ihre Beschäftigungschancen sind wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erschwert, wie beispielsweise Wiedereinsteigerin oder Wiedereinsteiger.

Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?

Sie sind zwischen 50 und 54 Jahre alt - dann beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

Frauen

  • unter 30 Wochenstunden 4 Monate 50%
  • ab 30 Wochenstunden 4 Monate 60%

Männer

  • 3 Monate 30%


Sie sind 55 Jahre oder älter – dann, beträgt die Höhe und Dauer der Förderung für

Frauen

  • 2 Monate 100% und 2 Monate 60%

Männer

  • 2 Monate 100% und 1 Monat 30%.

Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?

Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Wichtig: 
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.

Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2023