Beschäftigungsinitiative 2023/2024
Sie sind älter als 50 Jahre? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie sind älter als 50 Jahre und
- über 90 Tage arbeitslos oder
- Ihre Beschäftigungschancen sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder
- Ihre Beschäftigungschancen sind wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erschwert, wie beispielsweise Wiedereinsteigerin oder Wiedereinsteiger.
Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?
Sie sind zwischen 50 und 54 Jahre alt - dann beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für
Frauen
- unter 30 Wochenstunden 4 Monate 50%
- ab 30 Wochenstunden 4 Monate 60%
Männer
- 3 Monate 30%
Sie sind 55 Jahre oder älter – dann, beträgt die Höhe und Dauer der Förderung für
Frauen
- 2 Monate 100% und 2 Monate 60%
Männer
- 2 Monate 100% und 1 Monat 30%.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Wichtig:
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.
Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2023