Gebühren-Befreiungen
Wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Haushaltseinkommen sehr niedrig ist, können Sie um Gebührenbefreiungen ansuchen, z. B. Rundfunk-Gebühr oder Rezept-Gebühr.
Rundfunk-Gebühr: Radio, Fernsehen und mehr
Wenn Sie Geld von uns bekommen und nur ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie bei der ORF-Beitrags Service GmbH Hilfe beantragen:
- Befreiung von der Fernseh- und Rundfunk-Gebühr,
- Zuschuss zum Fernsprech-Entgelt und
- Befreiung von der Ökostrom-Pauschale.
- Genauere Informationen erhalten Sie im Internet auf orf.beitrag.at
Antragsformulare erhalten Sie
im Internet unter orf.beitrag.at
- in Ihrem Gemeindeamt oder magistratischem Bezirksamt oder
- beim ORF-Beitrags Service, Faulmanngasse 4, 1040 Wien
Service-Entgelt für die e-card + Rezeptgebühr
1. Service-Entgelt für die e-card
Das Serviceentgelt ("e-cardgebühr") für die e-card wird automatisch von Ihrem Leistungsbezug einbehalten. Wenn Sie von der „e-cardgebühr“ befreit sind, erfolgt kein Einbehalt.
Hinweis: Eine Meldung der Befreiung ist nicht erforderlich.
2. Rezeptgebühr
Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Genaue Informationen und Antragsformulare zur Rezeptgebührenbefreiung erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Hinweis: Ob Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, ist für das AMS irrelevant.
Stempel und Gebühren
Alle Ausfertigungen, Bezugsbestätigungen, Bescheide etc., die Sie von uns erhalten, sind von Stempel- und Rechtsgebühren befreit.
Stand: 01.01.2019
Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Oktober 2024