Entfernungsbeihilfe
Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine Arbeit annehmen oder Lehrausbildung beginnen, die weit von Ihrem Wohnort entfernt ist.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie können diese Beihilfe erhalten, wenn Sie
- arbeitslos sind,
- keine näher gelegene zumutbare Arbeits- oder Lehrstelle finden,
- eine Arbeits- oder Lehrstelle annehmen, die weiter entfernt ist und
- monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto verdienen.
Wofür erhalten Sie die Entfernungsbeihilfe?
Wir ersetzen Ihnen einen Teil Ihrer Kosten für
- An- und Abreise zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz – täglich, wöchentlich oder monatlich
- Ihre Unterkunft am Arbeitsort.
Wie hoch ist die Entfernungsbeihilfe?
Wir ersetzen Ihnen monatlich Ihre Fahrt- und Unterkunftskosten – abzüglich:
- eines Selbstbehaltes von 33,33 %
- einer Kostenbeteiligungen von einer anderen Stelle
Wir ersetzen höchstens:
- Fahrtkosten in Höhe von 260 Euro pro Monat und/oder
- Mietkosten in Höhe von 400 Euro pro Monat
Wie lange erhalten Sie die Entfernungsbeihilfe?
- Arbeitskräfte erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen.
- Lehrlinge erhalten die Beihilfe jeweils für 52 Wochen.
Danach müssen Sie die Beihilfe erneut beantragen. Insgesamt erhalten
- Arbeitskräfte die Beihilfe höchstens für 2 Jahre.
- Lehrlinge die Beihilfe höchstens für die Dauer der Ausbildung.
Bitte beachten Sie: Die Beihilfe zu Fahrtkosten und Mietkosten endet, wenn das Arbeitsverhältnis oder Lehrverhältnis beendet wird. Egal aus welchem Grund.
Wann und wo beantragen Sie die Entfernungsbeihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit der Arbeit oder Lehre beginnen, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. September 2021