Vorteile
Finanzielle Vorteile bei der Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen
Bei Dienstgebern mit mindestens 25 Dienstnehmern wird der begünstigte Behinderte auf die Ausgleichstaxe angerechnet.
- Entfall der Ausgleichstaxe. Im Falle der Ausbildung begünstigter Lehrlinge sind Prämien (in Höhe der Ausgleichstaxe) zu gewähren
- Steuerliche Vergünstigungen bei Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen
- Entfall der Abgabe für Familienlastenausgleichsfonds
(Befreiung von der Kommunalsteuer, Handelskammerumlage und in Wien von U-Bahnsteuer)