Ein-Personen-Unternehmen

Seit 1. September 2009 können Sie einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung erhalten, wenn Sie als Ein-Personen-Unternehmen nach fünf Jahren wieder oder erstmalig eine/n Arbeitnehmer/in einstellen.

Nähere Informationen finden Sie hier