Förderung der Lehrausbildung
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
- Erwachsenen (über 18jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabelle).
Die Beihilfe wird für ein Lehr-/Ausbildungsjahr gewährt.
Ausnahmen: Begünstigte Behinderte (BEinstG), Integrative Berufsausbildung, über 18 jährige Personen (siehe u.a. Tabelle).
Die Angabe der Förderhöhen sind monatliche Beträge
| Personengruppe | |
| Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil |
Betrieb bis zu EUR 302,-- |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 302,-- |
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| Benachteiligte (physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung) |
Betrieb bis zu EUR 302,-- |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 302,-- |
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| Begünstigte Behinderte (BeinstG) |
Betrieb bis zu EUR 302,-- max. 2 Jahre |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 302,-- max. 2 Jahre |
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| Jugendliche, die Leistungen nach dem AlVG beziehen, Lernschwache, SonderschulabsolventInnen |
Betrieb bis zu EUR 151,-- |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 151,-- |
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| TeilnehmerInnen der Integrativen Berufsausbildung bei Vermittlung einer Teilqualifizierung / bei verlängerter Lehrzeit |
Betrieb bis zu EUR 302,-- max. 3 Jahre/max. 4 Jahre |
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Ausbildungseinrichtung 0,-- |
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Lehrlinge, die außerhalb der gesetzlichen Probezeit die Lehrstelle verloren haben |
Betrieb bis zu EUR 151,-- |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 151,-- |
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| ÜBA- TeilnehmerInnen mit physischen, psychischen, geistigen Einschränkungen, sozialer Fehlanpassung |
Betrieb bis zu EUR 302,-- |
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Ausbildungseinrichtung bis zu EUR 302,-- |
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Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln und höchstem Bildungsabschluss Pflichtschule bzw. max. berufsbildende mittlere Schule (Voraussetzung: HilfsarbeiterInnenlohn) |
Betrieb EUR 500.- 1. Förderjahr EUR 300.- 2. Förderjahr EUR 200.- 3. Förderjahr |
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Ausbildungseinrichtung EUR 500.- 1. Förderjahr EUR 300.- 2. Förderjahr EUR 200.- 3. Förderjahr |
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Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln und höchstem Bildungsabschluss AHS Matura (Voraussetzung: HilfsarbeiterInnenlohn) |
Betrieb EUR 500.- 1. Förderjahr |
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Ausbildungseinrichtung EUR 500.- 1. Förderjahr |
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Über 18-jährige Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (Voraussetzung: HilfsarbeiterInnenlohn) |
Betrieb für max. 2 Jahre EUR 700.-- |
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Ausbildungseinrichtung 0.-- |
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!



