Beschäftigung ausländischer Schüler_innen und Student_innen

Sie möchten eine Schüler_in oder Student_in aus einem Nicht-EU-Staat beschäftigen? Dazu benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Wie Sie diese erhalten und was Sie wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.


  • Arbeitsgenehmigung für nicht-EWR Bürgerinnen und Bürger Beschäftigungsbewilligung
  • Arbeitsgenehmigung Studenten und Jugendliche Ausländische SchülerInnen und StudentInnen

Wo beantragen Sie die Beschäftigungsbewilligung?

Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für den Arbeitsort zuständig ist.
In Wien im Service AusländerInnenbeschäftigung

Notwendige Dokumente:

  • Antrag,
  • gültige Aufenthaltsbewilligung,
  • aktueller Studiennachweis,
  • Reisepass und
  • Meldezettel.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Die Arbeitszeit darf nicht höher als 20 Wochenstunden sein.
  • Ist die Arbeitszeit höher, müssen wir eine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie unter Ersatzkraft-Verfahren.

Welche Gebühren fallen an?

Alle Informationen dazu finden Sie unter Gebühren in der Ausländerbeschäftigung.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. Oktober 2022