Beschäftigung ausländischer Schüler_innen und Student_innen
Sie möchten eine Schüler_in oder Student_in aus einem Nicht-EU-Staat beschäftigen? Dazu benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Wie Sie diese erhalten und was Sie wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Wo beantragen Sie die Beschäftigungsbewilligung?
Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für den Arbeitsort zuständig ist.
In Wien im Service AusländerInnenbeschäftigung
Notwendige Dokumente:
- Antrag,
- gültige Aufenthaltsbewilligung,
- aktueller Studiennachweis,
- Reisepass und
- Meldezettel.
Bitte beachten Sie dabei:
- Die Arbeitszeit darf nicht höher als 20 Wochenstunden sein.
- Ist die Arbeitszeit höher, müssen wir eine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie unter Ersatzkraft-Verfahren.
Welche Gebühren fallen an?
Alle Informationen dazu finden Sie unter Gebühren in der Ausländerbeschäftigung.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. Oktober 2022