Weiterbildungsgeld

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben, erhalten Sie von uns Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen.


  • Lebenssituation Aus- und Weiterbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Tipp:

Sie wollen herausfinden, ob Sie alle Bedingungen für das Weiterbildungsgeld
erfüllen? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber.

Was ist eine Bildungskarenz?

Wenn Sie sich aus- oder weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz vereinbaren. Das bedeutet:

  • Sie werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn oder kein Gehalt.
  • Allerdings: Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit von uns ein Weiterbildungsgeld.
  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Aus- oder Weiterbildung nutzen.

Welche Vorteile bietet Ihnen die Bildungskarenz?

  • Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
  • Sie haben während Ihrer Aus- oder Weiterbildung ein gesichertes Einkommen, wenn Sie die Bedingungen für das Weiterbildungsgeld erfüllen.
  • Sie können sich im In- oder Ausland aus- oder weiterbilden.

Welche Vorteile hat Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber?

  • Das Unternehmen profitiert von Ihrer höheren Qualifikation.      
  • Sie bleiben dem Unternehmen erhalten.
  • Braucht das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft, helfen wir gerne bei der Suche.  

Wie können Sie Ihre Bildungskarenz konsumieren?

Sie können Ihre Bildungskarenz von maximal 1 Jahr innerhalb von 4 Jahren konsumieren. Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Sie nehmen ein ganzes Jahr Bildungskarenz. Bitte bedenken Sie dabei: Sie können dann in den folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz, Freistellung gegen Entfall der Bezüge oder Bildungsteilzeit konsumieren.
  • Sie konsumieren die Bildungskarenz in Teilen. Allerdings muss jeder Teil mindestens 2 Monate dauern. Und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
  • Sie kombinieren die Bildungskarenz mit einer Bildungsteilzeit. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge?

  • Sie können mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber für mindestens 6, höchstens 12 Monate eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren.
  • Diese Zeit können Sie völlig frei gestalten, z.B. für eine Aus- oder Weiterbildung.
  • Sie erhalten während der Freistellung keinen Lohn oder kein Gehalt.
  • Allerdings: Sie erhalten von uns Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt Sie erfüllen alle Bedingungen und Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber stellt für die Zeit Ihrer Freistellung eine Ersatzarbeitskraft ein.
  • In einem Zeitraum von 4 Jahren können Sie Weiterbildungsgeld für maximal 12 Monate erhalten.  

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Bedingungen, die Sie erfüllen müssen:

Karenz-Vereinbarung: Sie haben mit Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz (nach §11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG) oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) vereinbart.

Beschäftigung: Sie waren unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber beschäftigt.        

Sind Sie eine Saisonarbeitskraft?
Dann genügt es, wenn  

  • Sie in den letzten 4 Jahren vor Beginn der Bildungskarenz mindestens 6 Monate bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren.
  • Von diesen 6 Monaten müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz 3 Monate ohne Unterbrechung  arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. 

Planen Sie eine Bildungskarenz gleich im Anschluss an eine Elternkarenz? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre AMS-Beraterin oder Ihren AMS-Berater. 

Anwartschaft: Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.

Vorlauf- und Nachlaufzeit:

Bitte klären Sie mit Ihrem AMS vorab

  • eine mögliche Vorlaufzeit bis zum Beginn der Aus- oder Weiterbildung,   
  • Unterbrechungen während der Ferien und
  • eine mögliche Nachlaufzeit nach Ende der Aus- oder Weiterbildung.

Bildungsnachweis bei Aus- oder Weiterbildungen:

  • Sie weisen mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche besuchen werden.
  • Haben Sie Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren und können nachweisen, dass keine längere Betreuung möglich ist? In diesem Fall genügen 16 Wochenstunden Weiterbildung.
  • Die 20 (bzw. 16) Wochenstunden sollen bei einer Weiterbildung durch Teilnahme an Vor-Ort-Seminaren oder Live-Online-Seminaren (Live-Stream) erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, können Übungs- und Lernzeiten (Übungen, Wissensüberprüfungen etc.) hinzugerechnet werden. Beachten Sie: Höchstens drei Viertel (75 %) der 20 bzw. 16 Wochenstunden dürfen durch Übungs- und Lernzeiten erfüllt werden. Der seminaristische Anteil bei Online-Weiterbildungen bzw. bei Vor-Ort-Weiterbildungen muss zumindest ein Viertel (25%) vom gesamten Wochenstundenausmaß ausmachen!

    Ausgestaltung des seminaristischen Anteils und der Lern- und Übungszeiten:       
    • Der Seminaristische Anteil muss durch eine natürliche Person durchgeführt werden entweder vor Ort (Präsenz) oder im Zuge eines Live-Online-Seminars (Live-Stream), da nur diese die notwendige Möglichkeit einer Interaktion in Echtzeit zwischen Teilnehmenden und Kursleiter_in sicherstellt (Abgrenzung: Kontakt-Möglichkeit zur Kursleiter_in stellt noch keinen seminaristischen Anteil dar. Lern- und Übungszeiten stellen ebenfalls keinen seminaristischen Teil dar).  
    • Lern- und Übungszeiten sind Zeiten, die von der Bildungseinrichtung für die Weiterbildung vorgeschrieben werden. Die Absolvierung ist dabei unbedingt erforderlich und muss überprüfbar und/oder in einem Schulungsplan oder Lernplan als fixer Bestandteil vorgesehen sein (Literaturlisten, überprüfbare Wissenskontrollen etc.). Zeitlich können diese Lern- und Übungszeiten allerdings frei wählbar sein.

Bildungsnachweis beim Studium:

  • Sie weisen nach jeweils 6 Monaten nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert haben.
  • Alternativ können Sie auch einen anderen Erfolgsnachweis erbringen – etwa den Nachweis für Ihren Studien-Abschluss, Ihre Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.

Bitte bedenken Sie:

  • Wir stellen das Weiterbildungsgeld ein, wenn Sie Ihre Teilnahme oder Ihren Fortschritt nicht nachweisen.
  • Wir fordern das Weiterbildungsgeld zurück, wenn Sie die Bildungskarenz vor Ablauf von 2 Monaten beenden, z. B. wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen. 
  • Beachten Sie auch: Das AMS kann bei Antragsstellung nur prüfen, ob die von Ihnen gewählte Weiterbildung die Möglichkeit bietet, die Voraussetzungen zu erfüllen, damit Sie Weiterbildungsgeld erhalten dürfen. Deswegen wird vom AMS auch während der Weiterbildung Ihre Teilnahme überprüft. Können Sie nicht nachweisen, dass Sie an der Weiterbildung teilgenommen haben oder teilnehmen (Anwesenheit, seminaristischer Anteil) , kann das Geld eingestellt werden oder auch vom AMS zurückverlangt werden.
  • Bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge müssen Sie an keiner Aus- oder Weiterbildung teilnehmen und brauchen uns keinen Bildungsnachweis vorlegen.

Bedingungen, die Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber erfüllen muss:

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren, muss Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber für die Zeit Ihrer Freistellung eine Ersatzarbeitskraft einstellen. Die Ersatzarbeitskraft muss zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und muss mehr als geringfügig beschäftigt werden.

Was gilt als Aus- und Weiterbildung?

  • Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen.
  • Schul- oder Studien-Abschlüsse. 

Bitte beachten Sie dabei:

  • Sie erhalten kein Weiterbildungsgeld für Hobby- oder Freizeitkurse.
  • Sie dürfen eine praktische Ausbildung nicht bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber machen. Ausnahme: Die Ausbildung ist nur dort möglich.

Wie viel Geld erhalten Sie von uns?

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.

Tipp

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf Weiterbildungsgeld ist? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber.

Wie lange erhalten Sie Weiterbildungsgeld von uns?

  • Bildungskarenz: mindestens 2 Monate, höchstens 12 Monate – je nach Dauer der vereinbarten Bildungskarenz.
  • Freistellung gegen Entfall der Bezüge: mindestens 6 Monate, höchstens 12 Monate – je nach Dauer der vereinbarten Freistellung.

Bitte bedenken Sie: Sie erhalten innerhalb von 4 Jahren Weiterbildungsgeld für höchstens 1 Jahr.

Was gilt, wenn Sie Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld kombinieren?

Grundsätzlich gilt: Sie können Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) und Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) in einem Zeitraum von 4 Jahren kombinieren. Der Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem Sie erstmals eine der beiden Leistungen beziehen.

Darüber hinaus:

  • Wechsel: Sie können bei demselben Unternehmen nur einmal zwischen den beiden Leistungen wechseln.
  • Dauer: Innerhalb der 4 Jahre erhalten Sie entweder maximal 12 Monate Weiterbildungsgeld oder maximal 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.        
  • Anrechnung: Wenn Sie die beiden Leistungen innerhalb der 4 Jahre kombinieren, werden sie aufeinander angerechnet: Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.

3 Beispiele für die Anrechnung:     

  • Sie erhalten insgesamt entweder 1 Jahr Weiterbildungsgeld oder 2 Jahre Bildungsteilzeitgeld.
  • Sie erhalten ½ Jahr Weiterbildungsgeld und 1 Jahr Bildungsteilzeitgeld.
  • Sie erhalten ½ Jahr Bildungsteilzeitgeld und 9 Monate Weiterbildungsgeld

Bitte beachten Sie: Sie können beim selben Arbeitgeber, bei derselben Arbeitgeberin nicht von einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit  auf eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge wechseln.

Wie beantragen Sie Weiterbildungsgeld?

Notwendige Dokumente:

Wichtig:

  • Sie können Weiterbildungsgeld nicht in die Vergangenheit und höchstens 3 Wochen in der Zukunft beantragen. 
  • Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können

Was Sie sonst noch wissen müssen

Sie können während der Weiterbildung geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Eine geringfügige unselbständige Arbeit ist auch beim gleichen Unternehmen möglich, bei dem Sie eine Bildungskarenz vereinbart haben. Wenn Sie aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielen, dürfen diese maximal das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze betragen.

Bitte bedenken Sie: Sie müssen die Aufnahme einer Arbeit bei Ihrem AMS sofort melden.

Übrigens: In der Zeit, in der Sie von uns Weiterbildungsgeld erhalten,

  • sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz.
  • haben Sie keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
  • verkürzt sich Ihr Urlaubsanspruch anteilig.

Bitte bedenken Sie: Wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, erhalten Sie kein Weiterbildungsgeld.

Hinweis:

  • Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater, wenn Sie Fragen zu Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) haben.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 08. Oktober 2024