Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind und Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen oder erstmalig zum - mit uns vereinbarten - überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen, ersetzen wir Ihnen teilweise Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Wann können Sie eine Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe beantragen?
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind und entweder Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen und
- auf Arbeitsuche sind.
- auf Lehrstellensuche sind.
- an einer Vorbesprechung zu einer Schulung teilnehmen.
- arbeiten, aber ihre berufliche Existenz gefährdet ist.
- oder, wenn Sie erstmalig zum - mit uns vereinbarten - überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen.
Welche Kosten ersetzen wir Ihnen?
Kosten für
- Fahrten,
- bei Vorstellungsterminen gegebenfalls Unterkunft und Verpflegung.
Wie hoch ist die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?
Wir ersetzen Ihnen höchstens die belegbaren Kosten
- für Fahrten mit Bus, Bahn oder PKW und
- für Unterkunft und Verpflegung.
Wie lange erhalten Sie die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?
Einmal je Antrag – als Bar- oder Sachleistung.
Wann und wo beantragen Sie die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch bzw. dem Arbeits-/ Lehrantritt, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. September 2021