Urlaubsanspruch in Österreich

Entspannung und Erholung im wohlverdienten Urlaub - davon können Sie nicht genug haben? In Österreich stehen Ihnen 5 arbeitsfreie Wochen im Jahr zu. Aber wann haben Sie überhaupt Anspruch auf Urlaub? Wir erklären Ihnen genau, wann ein Urlaubsanspruch entsteht, wann er verjährt und wie viel Geld Sie im Urlaub erhalten. Außerdem klären wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Urlaubsanspruch in Österreich: Darf Ihr Arbeitgeber vorgeben, wann Sie in Urlaub gehen sollen? Was passiert, wenn Sie im Urlaub krank werden?

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Pro Arbeitsjahr erhalten Sie im Falle eine Vollzeitbeschäftigung 5 Wochen bezahlten Urlaub. Diese 5 Wochen bedeuten für jene Arbeitskräfte, die über eine 5 Tage-Woche verfügen und damit Montag bis Freitag arbeiten 25 Arbeitstage. Für jene Arbeitskräfte, die Montag bis Samstag arbeiten, ergeben sich 30 Werktage Urlaub. Als Werktage werden alle Kalendertage, außer Sonn- und Feiertage, verstanden.

Ganz egal ob 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche, das Ergebnis ist immer dasselbe: Ihnen stehen 5 arbeitsfreie Wochen im Jahr zu. 

Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie dem Unternehmen beigetreten sind. In manchen Firmen wird zur Berechnung der Urlaubstage auch das Kalenderjahr herangezogen. In diesem Fall erhalten Sie den neuen Urlaubsanspruch immer mit 1. Jänner. 

Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits 25. Dienstjahre vollendet haben erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr

Sie sind teilzeitbeschäftigt? Auch dann haben Sie 5 Wochen Urlaub im Jahr. Arbeiten Sie beispielsweise 2 Tage zu jeweils 8 Stunden pro Woche, stehen Ihnen pro Jahr 10 Urlaubstage zu.  Die Anzahl Ihrer Urlaubstage hängt somit von der Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche ab:

  • Sie arbeiten 5 Tage pro Woche? Ihr Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage pro Jahr.
  • Sie arbeiten 4 Tage pro Woche? Ihr Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr.
  • Sie arbeiten 3 Tage pro Woche? Ihr Urlaubsanspruch beträgt 15 Arbeitstage pro Jahr.
  • Sie arbeiten 2 Tage pro Woche? Ihr Urlaubsanspruch beträgt 10 Arbeitstage pro Jahr.
  • Sie arbeiten 1 Tag pro Woche? Ihr Urlaubsanspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Jahr.

In all diesen Fällen verfügen Sie über 5 arbeitsfreie Wochen im Jahr. 

Wann entsteht ein Urlaubsanspruch?

Ihr voller Anspruch auf Urlaub entsteht nach den ersten 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erhalten Sie bereits mit Beginn des Arbeitsjahres den vollständigen Jahresurlaub. 

Dienstzeiten und Vordienstzeiten: Wie wird Ihr Urlaubsanspruch berechnet?

Nach Vollendung des 25. Dienstjahres haben Sie Urlaubsanspruch in Höhe von 6 arbeitsfreien Wochen pro Jahr. Doch Wie errechnen sich die Dienstjahre? Wir erklären Ihnen wann und in welchem Umfang Dienstzeiten, Vordienstzeiten sowie auch Schul- und Hochschulzeiten angerechnet werden: 

Zur Berechnung werden folgende Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber zusammengerechnet:

  • alle Dienstjahre des laufenden Arbeitsverhältnisses
  • alle beim selben Arbeitgeber unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältnisse und Lehrverhältnissealle
  • nicht länger als 3 Monate unterbrochenen Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber

Zur Berechnung des erhöhten Urlaubsanspruches werden zusätzlich bis zu maximal 5 Jahre Vordienstzeiten angerechnet:

  • Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern, die mindestens 6 Monate andauern (im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum)
  • Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit, die mindestens 6 Monate andauert
  • Entwicklungshelfer Zeiten

Schulzeiten und Hochschulzeiten werden zur Berechnung Ihres erhöhten Urlaubsanspruches wie folgt berücksichtigt:

  • Sie verfügen über Schulzeiten an einer allgemeinbildenden höheren, berufsbildenden mittleren oder höheren Schule? Diese werden mit maximal 4 Jahren angerechnet. 
  • Sie haben ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen? Dieses wird mit maximal 5 Jahren angerechnet.
Wichtig

Werden bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruches sowohl Vordienstzeiten, als auch Schulzeiten berücksichtigt, so können diese in Summe maximal mit 7 Jahren angerechnet werden.

Wann verjährt Ihr Urlaubsanspruch?

Ihr Urlaubsanspruch verjährt, sobald ab dem Ende des betreffenden Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, zwei Jahre vergangen sind.  

Beispiel für die Verjährung eines Urlaubsanspruches:

Beginn des Urlaubsjahres: 1.1.2021

Eintritt der Verjährung für das Urlaubsjahr 2021: 1.1.2024

Sollten Sie beispielsweise mit 1.1.2021 einen neuen Job angefangen haben und im gesamten Jahr 2021 nur 4 Wochen auf Urlaub gewesen sein, nehmen Sie diese 1 Woche offenen Urlaubsanspruch ins nächste Jahr mit. Gehen Sie im Jahr 2022 nur 2 Wochen auf Urlaub, so haben Sie hiermit den Urlaub von 2021 komplett aufgebraucht und noch 4 Wochen Urlaub aus 2022 übrig. Diese 4 Wochen würden erst mit 1.1.2025 verjähren.

Sie sind in Elternkarenz? Dann verlängert sich die Verjährungsfrist genau um die Dauer Ihrer Karenzzeit.

Können Sie selbst bestimmen, wann Sie in Urlaub gehen?

Nein, dies ist nicht möglich. Urlaub muss immer zwischen beiden Seiten, das heißt zwischen Arbeitgeberseite und Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vereinbart werden. In den meisten Firmen ist es zudem üblich, eine bestimmte Zeit vor dem gewünschten Urlaubsantritt einen Urlaubsantrag zu stellen, der von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden muss. 

Kann Ihr Arbeitgeber bestimmen, wann Sie in den Urlaub gehen?

Nein, Urlaub soll als Erholung dienen, somit kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schicken. Ihr gewünschter Urlaubszeitpunkt wird mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen.

Ist Arbeiten im Urlaub erlaubt?

Sie möchten auch im Urlaub arbeiten oder es wird gar von Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten erwartet? Dies erfüllt nicht den Zweck der Erholung, für welchen der Urlaubsanspruch in Österreich überhaupt eingeführt wurde. Deshalb können Sie es ablehnen, im Urlaub erreichbar zu sein oder Ihre eingehenden E-Mails zu bearbeiten. 

Urlaubsersatzleistung: Geld statt Urlaub?

Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist es nicht möglich, Urlaub auszubezahlen. Sollten Sie nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsanspruch haben, so kann dieser ausgezahlt werden oder der noch offene Urlaub konsumiert werden.

Krank im Urlaub, was nun?

Der langersehnte Urlaub ist endlich da und dann erkranken Sie? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit unterbrechen:

  • die Erkrankung dauert länger als 3 Kalendertage und
  • die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht

Zusätzlich haben Sie eine Mitteilungs- und eine Nachweispflicht. Aber was heißt das genau? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen:

Mitteilungspflicht: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informieren, spätestens jedoch nach dreitägiger Krankheitsdauer.

Als Nachweispflicht müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorweisen. Diese Bestätigung muss Beginn, Dauer und Ursache (nicht die Diagnose) der Arbeitsunfähigkeit beinhalten.

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Während des Urlaubs steht Ihnen die Weiterzahlung Ihres Gehalts oder Lohns zu, obwohl Sie nicht arbeiten. Dies wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. 

Zusätzlich gibt es noch das Urlaubsgeld, das häufig auch als Urlaubszuschuss und Urlaubsbeihilfe bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um das 13. Monatsgehalt, dessen Auszahlung viele Kollektivverträge vorsehen.

Weiterführende Informationen

Kollektivverträge – AMS
Welche Vorteile bringt Ihnen einen Kollektivvertrag als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Wir geben Ihnen alle Informationen.

Krank im Urlaub  –  AMS
Was passiert mit Ihren Urlaubstagen, wenn Sie im Urlaub erkranken? Wir erklären Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. 

All-In-Vertrag – AMS
Was genau sind All-In-Verträge und was regeln Sie? Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei All-In-Verträgen achten müssen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Januar 2022