Pflegefreistellung: Was ist das und wann habe ich Anspruch?

Ihr Kind ist erkrankt oder Sie müssen es für einen stationären Aufenthalt ins Spital begleiten? Dann können Sie als Arbeitnehmer_in in Österreich Pflegefreistellung beantragen. Wir klären alle wichtigen Fragen: Was ist eine Pflegefreistellung? Wer kann Pflegefreistellung beantragen und was ist der Unterschied zwischen Pflegefreistellung und Pflegeurlaub?

Pflegefreistellung – Was ist das?

Bei der Pflegefreistellung handelt es sich um einen Sonderfall der persönlichen Dienstverhinderung aufgrund familiärer Pflichten. Als Arbeitnehmer_in in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis steht Ihnen in diesem Fall die Fortzahlung Ihres Entgelts zu.

Wenn nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Sie als Arbeitnehmer_in Pflegefreistellung in Anspruch nehmen.

Unterschied zwischen Pflegefreistellung und Pflegeurlaub: 

Die Pflegefreistellung wird umgangssprachlich auch „Pflegeurlaub“ genannt. Geregelt wird die Pflegefreistellung im Urlaubsgesetz (UrlG) im Paragraf 16. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Pflegefreistellung jedoch nicht um einen Urlaubsanspruch. 

Wer hat Anspruch auf Pflegefreistellung?

Alle Dienstnehmer_innen, die einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben, können Pflegefreistellung beantragen. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Pflegefreistellung nicht ablehnen, es braucht somit keine Zustimmung. Allerdings müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen nachweisen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Mündliche bzw. schriftliche Mitteilung
  2. Vorlage eines ärztlichen Attests

Für wen können Sie Pflegefreistellung beantragen?

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Pflegefreistellung nicht automatisch für jedes Familienmitglied zusteht. Aber für wen bekommt man Pflegeurlaub? Ausschließlich für sogenannte „nahe Angehörige“ ist eine Pflegefreistellung zulässig. Zur Personengruppe der „nahen Angehörigen“ zählen: 

  • Ehegattin bzw. Ehegatte 
  • Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte 
  • eingetragene Partnerin bzw. Partner
  • Verwandte in gerader Linie: Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
  • Wahl-, Pflege- und Stiefkinder
  • im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kinder von Ehegattin bzw. Ehegatte, eingetragener Partnerin bzw. Partner und Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte

Gründe für Pflegefreistellung

Pflegefreistellung können Sie aufgrund unterschiedlicher, klar definierter Gründe beantragen. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Arten von Pflegefreistellung:

Krankenpflegefreistellung

Ihr Kind ist erkrankt oder Sie müssen nahe Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben und erkrankt sind, pflegen? Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Krankenpflegefreistellung. 

Krankenpflegefreistellung erhalten Sie für folgende Personen: 

  • für ihre Kinder, unabhängig davon ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht
  • für die leiblichen Kinder Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten, Ihrer eingetragenen Partnerin bzw. Ihres eingetragenen Partners oder Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt haben 
  • für alle Personen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben, sogenannte Haushaltsmitglieder (gilt seit 1. November 2023)
  • für nahe Angehörige, unabhängig davon ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt (gilt seit 1. November 2023)
Beispiel

Ist eine Mutter nach der Entbindung pflegebedürftig, so kann der zweite Elternteil laut Gesetz eine Pflegefreistellung im Ausmaß von maximal einer Woche pro Jahr in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber hat das Recht auf den Nachweis einer ärztlichen Bestätigung. Sollten Ihnen dafür Kosten entstehen, müssen diese vom Arbeitgeber getragen werden. Ein Pflegeurlaub des zweiten Elternteils nach Geburt ist auch häufig kollektivvertraglich geregelt.

Betreuungsfreistellung

Die Person, die Ihr Kind, Wahl- oder Pflegekind ständig betreut, ist aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen und Sie müssen das Kind nun selbst betreuen? Auch dann steht Ihnen Pflegefreistellung zu – in diesem Fall die Betreuungsfreistellung.

Zu den schwerwiegenden Gründen zählen u.a.:

  • Erkrankung
  • Krankenhausaufenthalt oder 
  • Tod

Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist in diesem Fall nicht notwendig.

Betreuungsfreistellung steht Ihnen auch für leibliche Kinder Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten, Ihrer eingetragenen Partnerin bzw. Ihres eingetragenen Partners oder Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten zu. Voraussetzung ist, dass Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Begleitungsfreistellung 

Sie müssen Ihr Kind zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus (Heil- oder Pflegeanstalt) begleiten? Auch dann haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung.

Diese sogenannte Begleitungsfreistellung gilt auch für Wahl- oder Pflegekinder sowie für Stiefkinder bzw. leibliche Kinder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Wichtig

Für die Begleitung Ihres Kindes in ein Krankenhaus aufgrund einer Untersuchung (ambulanter Aufenthalt) besteht kein Anspruch auf Begleitungsfreistellung.

Dauer der Pflegefreistellung

Die Dauer Ihres Anspruchs auf Pflegefreistellung beträgt 1 Woche pro Arbeitsjahr und zwar im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Wie viele Tage Pflegefreistellung sind das aber genau? Wir zeigen Ihnen das anhand eines konkreten Beispiels:

Beispiel der Berechnung:

Sind Sie für 25 Stunden pro Woche angestellt, haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung von 25 Stunden pro Arbeitsjahr. Im Fall einer Vollzeitanstellung von 38,5 Wochenstunden beträgt Ihre Pflegefreistellung 38,5 Stunden pro Arbeitsjahr. Sie können die Pflegefreistellung je nach Bedarf wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen. 

Wichtig:

Die Dauer der Pflegefreistellung ist unabhängig davon, wie viele nahe Angehörige, Kinder oder Haushaltsmitglieder Sie pflegen oder betreuen. Haben Sie beispielsweise drei Kinder und müssen Ihre kranke Mutter pflegen, beträgt Ihr Anspruch auf Pflegefreistellung trotzdem nur 1 Woche pro Arbeitsjahr.

Finanzielles

Während der Pflegefreistellung haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie bekommen in dieser Zeit exakt jenes Entgelt, das Sie erhalten würden, wenn Sie Ihre reguläre Arbeitsleistung erbringen würden.

Sie dürfen als Arbeitnehmer_in während der Pflegefreistellung finanziell nicht schlechter gestellt werden. 

Was ist der Nachweis für eine Pflegefreistellung und wie bekomme ich ihn?

Für die Pflegefreistellung benötigen Sie keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Allerdings kann dieser einen Nachweis anfordern. In diesem Fall müssen Sie für Ihre Pflegefreistellung eine Arztbestätigung vorweisen. Sollten Ihnen für diesen Nachweis Kosten entstehen, muss dafür der Arbeitgeber aufkommen. 

FAQs

Kann ich mir für meine Eltern Pflegeurlaub nehmen? 

Ja, Sie können auch für Ihre Eltern Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, da Eltern zu den nahen Angehörigen zählen. Ein gemeinsamer Haushalt muss nicht vorliegen (gilt seit 1. November 2023).

Kann mein Arbeitgeber meinen Pflegeurlaub ablehnen? 

Wenn Sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen müssen, brauchen Sie dafür keine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Jedoch haben Sie eine Meldepflicht: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die geplante Pflegefreistellung informieren. Zudem müssen die Voraussetzungen nachweisbar sein. Der Arbeitgeber kann somit einen Nachweis verlangen. 

Was ist, wenn mein Kind länger als 1 Woche krank ist? 

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 1 Woche Pflegefreistellung pro Jahr. Sollte das Kind neuerlich erkranken, können Sie unter folgenden Umständen eine zweite Woche Pflegeurlaub nehmen: das Kind ist unter 12 Jahre alt und die erste Woche Pflegeurlaub ist bereits zur Gänze verbraucht.

Was tun, wenn meine zwei Wochen Pflegeurlaub schon aufgebraucht sind? 

Ist sowohl Ihr Anspruch auf eine Woche Pflegeurlaub als auch auf eine zweite Woche erweiterte Pflegefreistellung aufgebraucht, können Sie als Arbeitnehmer_in für die Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren Urlaub in Anspruch nehmen. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. März 2024