Persönlicher Feiertag

Der Karfreitag galt für Angehörige bestimmter Konfessionen lange Zeit als Feiertag. Personen mit evangelischer, methodistischer oder altkatholischer Religionszugehörigkeit mussten an diesem Tag keiner Arbeit nachgehen. Aufgrund einer Gesetzesnovelle kam es zu einer Änderung dieser Regelung, woraufhin der Karfreitag nicht mehr automatisch als Feiertag angesehen wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seither, unabhängig von deren Religionsbekenntnis, Anspruch auf einen individuell bestimmbaren, fixen Urlaubstag, den persönlichen Feiertag. Aber was bedeutet die Inanspruchnahme eines persönlichen Feiertags beispielsweise für den generellen Urlaubsanspruch, wie erfolgt die Beantragung, welche Fristen müssen eingehalten werden, welche Mitsprachemöglichkeiten obliegen dem Arbeitgeber und was bedeutet dies für Kollektivverträge? Fragen über Fragen - wir liefern die Antworten.

Was ist ein persönlicher Feiertag und wer hat Anspruch darauf?

Ein persönlicher Feiertag ist ein von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer individuell zu beantragender, einseitig bestimmbarer, freier Tag pro Urlaubsjahr. Das bedeutet, dass jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einen persönlichen freien Tag pro Arbeitsjahr selbst zu wählen, egal ob aus persönlichen, religiösen oder sonstigen Gründen sowie unabhängig von Tätigkeit und Branche.

Darf der persönliche Feiertag vom Arbeitgeber abgelehnt werden?

Wie bereits erwähnt ist der persönliche Feiertag einseitig bestimmbar und darf daher vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Dieser kann zwar die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer ersuchen, einen anderen Tag zu wählen, beispielsweise wenn die Anwesenheit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters an diesem Tag besonders wichtig wäre. Er hat aber keine Möglichkeit, diesen persönlichen Feiertag zu verhindern, sofern die Beantragung fristgerecht erfolgt. 

Achtung

Auch wenn alle Angestellten eines Unternehmens denselben Tag als persönlichen Feiertag bestimmen hat der Arbeitgeber keine Handhabe und kann die Wahl des arbeitsfreien Tages nicht anfechten.

Innerhalb welcher Frist muss ein persönlicher Feiertag beantragt werden?

Der individuelle Feiertag muss mindestens 3 Monate vor Inanspruchnahme schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden. Wenn seitens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers beispielsweise der 2. Mai als fixer Urlaubstag fungieren soll, muss die schriftliche Beantragung spätestens bis zum 1. Februar desselben Jahres einlangen. Da der Arbeitgeber keine Befugnisse hat, den gewünschten freien Tag zu verbieten, ist er nicht als typischer Urlaubstag zu betrachten. 

Wie hängen persönlicher Feiertag, Urlaubskontingent und Entgelt-Leistung zusammen?

  • Szenario 1:

Falls die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer den fristgerecht beantragten persönlichen Feiertag wie vereinbart in Anspruch nimmt, vermindert dies das noch vorhandene Urlaubskontingent um 1 Tag.

Beispiel:

Stehen im Zuge eines Arbeitsjahres bis zum 2. Mai am Urlaubskonto noch 15 Tage und wird an dem beantragten Tag tatsächlich nicht gearbeitet, vermindert sich dadurch das Urlaubskontingent auf 14 Tage.

  • Szenario 2

Nimmt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer den fristgerecht beantragten persönlichen Feiertag hingegen nicht wahr, beispielsweise weil der Arbeitgeber um dringende Anwesenheit aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls einer Kollegin bzw. eines Kollegen bittet, bleibt der aktuelle Urlaubsanspruch unverändert. Zusätzlich besteht in diesem Fall das Recht auf Auszahlung des herkömmlichen Stundenlohns zuzüglich Urlaubsentgelt. 

Beispiel

Erscheint die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer trotz Urlaubsvereinbarung am 2. Mai zum Dienst, bleibt der Urlaubsanspruch von 15 Tagen unverändert. Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer erhält für die geleistete Stundenanzahl den kollektiv- oder arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn (beziehungsweise das gewohnte Gehalt) zuzüglich dem ihr bzw. ihm zustehenden Urlaubsentgelt.

Achtung

Wenn auf die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer das zweite Szenario zutrifft, besteht in diesem Arbeitsjahr allerdings kein Anspruch auf einen weiteren individuell wählbaren Feiertag.

Wie erfolgt die Beantragung des persönlichen Feiertags?

Auch wenn dies abhängig von Branche und Unternehmen unterschiedlich ist, sollten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer darauf achten, den Antrag schriftlich mittels eines (eingeschriebenen) Briefs inklusive Original Unterschrift einzureichen. Ein Fax oder Mail ist in der Regel nicht ausreichend.

Zu beachten ist ferner die bereits erwähnte Frist von 3 Monaten, damit der persönliche Feiertag vom Arbeitgeber anerkannt wird.

Tipp

Nutzen Sie diesen Musterbrief der Arbeiterkammer, um Ihren persönlichen Feiertag zu beantragen.

Kollektivvertragliche Auswirkungen

Bisher gültige Kollektivverträge, in denen die Regelung galt, der Karfreitag sei wie oben erwähnt für Angehörige bestimmter Religionen ein gesetzlich geregelter Feiertag, haben seit der Gesetzesnovelle keine Gültigkeit mehr. Sie wurden vom Europäischen Gerichtshof für diskriminierend und rechtswidrig erklärt. Ferner dürfen zukünftig beschlossene Kollektivverträge keine religionsabhängigen Sonderbestimmungen bezüglich einer Arbeitstätigkeit am Karfreitag enthalten. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 13. Juli 2021