Pendlerpauschale

Um zu Ihrer Arbeit zu gelangen, müssen Sie regelmäßig pendeln? Sie fragen sich, ob Ihnen dafür das Pendlerpauschale zusteht? Wir informieren Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie hoch das kleine und das große Pendlerpauschale sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie die Höhe Ihres persönlichen Pendlerpauschales herausfinden können.

Pendlerpauschale: Was ist das und wer hat Anspruch?

Als Pendlerpauschale bezeichnet man die pauschale Abgeltung von Fahrtkosten für das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz über eine Verringerung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Sie sind Arbeitnehmer_in und müssen zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig pendeln? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale.

Zu den einfließenden Faktoren zählen: 

  • Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte
  • Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels (öffentliche Verkehrsmittel)
  • Häufigkeit des Pendelns pro Monat

Kleines Pendlerpauschale

Sie sind Arbeitnehmer_in, die Entfernung zwischen Ihrer Wohnadresse und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage pro Kalendermonat zumutbar? Dann haben Sie Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale. 

Großes Pendlerpauschale

Sie sind Arbeitnehmer_in und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich oder nicht zumutbar, um von Ihrer Wohnadresse zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen? Dann steht Ihnen bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz das große Pendlerpauschale zu.

Worauf Sie achten sollten

  1. Sie sind Arbeitnehmer_in und verfügen über mehrere Arbeitsstätten? Dann steht Ihnen maximal ein volles Pendlerpauschale (d.h. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu. 
  2. Sie sind Arbeitnehmer_in und nutzen ein arbeitgebereigenes KFZ auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Dann steht Ihnen kein Pendlerpauschale zu. 
  3. Sie sind Arbeitnehmer_in und verfügen über mehrere Wohnsitze? Dann haben Sie für die Berechnung des Pendlerpauschales ein Wahlrecht: Es kann entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene oder der Familienwohnsitz herangezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Wegstrecke auch tatsächlich zurücklegen und dass ein Familienwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen mit eigenem Hausstand dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat) vorliegt.  
  4. Sofern Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz als Werbungskosten berücksichtigt werden, können Sie für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte kein Pendlerpauschale beantragen.

Wie hoch ist das Pendlerpauschale?

Die Höhe des Pendlerpauschales variiert nicht nur zwischen dem kleinen und großen Pendlerpauschale, sondern ist zusätzlich auch von der Entfernung Ihres Wohnortes von Ihrer Arbeitsstätte und von der Häufigkeit des Pendelns zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abhängig. 

  • Das volle Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt wird. 
  • Zwei Drittel des Pendlerpauschales erhalten Sie, wenn Sie die Strecke Wohnort-Arbeitsstätte an acht bis zehn Kalendertagen pro Kalendermonat zurückgelegen. 
  • Das Pendlerpauschale steht Ihnen zu einem Drittel zu, wenn Sie zwischen vier und sieben Kalendertagen im Kalendermonat zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln.

Höhe kleines Pendlerpauschale 

Fahrtstrecke

Betrag pro Monat

Jahresbetrag

mind. 20 km
bis 40 km

58,00 Euro

696,00 Euro

mehr als 40 km
bis 60 km

113,00 Euro

1.356,00 Euro

mehr als 60 km

168,00 Euro

2.016,00 Euro

Höhe großes Pendlerpauschale 

Fahrtstrecke

Betrag pro Monat

Jahresbetrag

mind. 2 km
bis 20 km

31,00 Euro

372,00 Euro

mind. 20 km
bis 40 km

123,00 Euro

1.476,00 Euro

mehr als 40 km
bis 60 km

214,00 Euro

2.568,00 Euro

mehr als 60 km

306,00 Euro

3.672,00 Euro

Das Pendlerpauschale steht Ihnen auch während Urlaub und Krankenstand zu.

Tipp

Ihre persönliche Berechnung des Pendlerpauschales können Sie ganz bequem online mittels des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) starten.

Wie wird das Pendlerpauschale beim Gehalt berücksichtigt?

Das Pendlerpauschale reduziert die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Das bedeutet, Ihre Lohnsteuer wird von der um das Pauschale verringerten Bemessungsgrundlage berechnet.

Was Sie tun müssen, um die Pendlerpauschale zu erhalten:

Sie müssen mit dem Pendlerrechner Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale berechnen und das Ergebnis dieser Pendlerrechner-Anfrage ausdrucken. Dieses ausgedruckte Formular müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unterschrieben übergeben. Erst dann kann Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale bei der Lohnverrechnung berücksichtigen.

Was ist der Pendlereuro?

Sie haben Anspruch auf ein Pendlerpauschale? Dann steht Ihnen seit 1.1.2013 auch der sogenannte Pendlereuro zu. Der Pendlereuro beträgt zwei Euro pro Kilometer von Wohnadresse bis Arbeitsplatz pro Jahr.

Achtung

Es wird nur die einfache Entfernung herangezogen, nicht die Hin- und Retourfahrt! Beträgt die Distanz zwischen Ihrer Wohnadresse und Ihrer Arbeitsstätte beispielsweise 45 Kilometer, so haben Sie Anspruch auf einen Pendlereuro in der Höhe von 90 Euro pro Jahr. Bei Teilzeitangestellten wird dieser Betrag aliquot herangezogen.

Der Pendlereuro reduziert Ihre Lohnsteuer: Er ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der von Ihrem Arbeitgeber in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt.

COVID-19 Sonderregelung

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es für das Pendlerpauschale folgende Sonderregelung: Das Pendlerpauschale stand  Ihnen auch im Fall von Kurzarbeit oder coronabedingtem Home-Office bis 30. Juni 2021 und für die Monate November und Dezember 2021 zu. 

Diese Regelung ist jedoch mit 30. Juni 2021 ausgelaufen. Für Juli, August, September und Oktober 2021 sowie seit Jänner 2022 müssen Sie für einen Anspruch auf das Pendlerpauschale somit im entsprechenden Ausmaß pendeln. 

Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro von Mai 2022 bis Juni 2023

Als Teil des Entlastungspakets gegen die Teuerung von Energie- und Treibstoffpreise erhöht die Bundesregierung das Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 % und vervierfacht den Pendlereuro. Diese Erhöhung ist somit befristet.

Kleines Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Fahrtstrecke

Bisheriges kleines Pendlerpauschale pro Monat

Erhöhung pro Monat

Kleines Pendlerpauschale Summe pro Monat

mind. 20 km bis 40 km

58,00 Euro

29,00 Euro

87,00 Euro

mehr als 40 km bis 60 km

113,00 Euro

56,50 Euro

169,50 Euro 

mehr als 60 km

168,00 Euro

84,00 Euro

252,00 Euro 

Großes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Fahrtstrecke

Bisheriges großes Pendlerpauschale pro Monat

Erhöhung pro Monat

Großes Pendlerpauschale Summe pro Monat

mind. 2 km
bis 20 km

31,00 Euro

15,50 Euro

46,50 Euro

mind. 20 km
bis 40 km

123,00 Euro

61,50 Euro

184,50 Euro

mehr als 40 km
bis 60 km

214,00 Euro

107,00 Euro

321,00 Euro 

mehr als 60 km

306,00 Euro

153,00 Euro

459,00 Euro 

Der Pendlereuro wird für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 vervierfacht. Pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt der Pendlereuro für den begrenzten Zeitraum nicht 2 Euro, sondern 8 Euro jährlich. Monatlich bedeutet das ein Plus von 0,50 Euro. 

Wie das Pendlerpauschale ist auch der Pendlereuro der Anzahl der Fahrten pro Monat entsprechend anzupassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Pendlerpauschale 2022?

Die Höhe des Pendlerpauschale hängt von der Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte, der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und der Häufigkeit des Pendelns pro Monat ab. Sie beträgt zwischen 58,00 und 306,00 Euro pro Monat. Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wird das Pendlerpauschale um 50% erhöht. 

Wann kann ich das Pendlerpauschale beantragen? 

Das Pendlerpauschale können Sie während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber beantragen oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung.

Wie berechnet man das Pendlerpauschale? 

Bei der Berechnung werden die Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte, die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels (öffentliche Verkehrsmittel) und die Häufigkeit des Pendelns pro Monat miteinbezogen. Das Pendlerpauschale können Sie mit dem Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ganz einfach online berechnen lassen.

Ist es besser das Pendlerpauschale monatlich oder jährlich zu beantragen? 

Das Pendlerpauschale besteht aus gesetzlich festgelegten Beträgen. Die Höhe des Pendlerpauschale ist ident, unabhängig ob es monatlich oder jährlich beantragt wird. Unterschiedlich ist nur die Form der Auszahlung. Bei einer monatlichen Auszahlung erfolgt die Beantragung beim Arbeitgeber. Das Pendlerpauschale wird bei der Lohnverrechnung berücksichtigt und Ihnen bleibt netto mehr übrig. Bei der jährlichen Beantragung holen Sie sich dieselbe Ersparnis über die Arbeitnehmerveranlagung zurück, indem der Betrag im Nachhinein die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.

Weiterführende Informationen

Pendlerrechner – AMS
Wie Sie ganz bequem Ihren Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale online berechnen können, erfahren Sie hier.

Entfernungsbeihilfe – AMS
Sie haben eine Arbeit angenommen oder eine Lehrausbildung begonnen, die weit von Ihrem Wohnort entfernt ist? Dann unterstützen wir Sie und ersetzen Ihnen einen Teil der Fahrt- und Unterkunftskosten.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 14. Dezember 2023