Papamonat

Familie und Beruf zu vereinbaren ist für viele eine Herausforderung. Mit dem Papamonat sollen Väter die erste Zeit nach der Geburt des Kindes ganz der Familie widmen können. Mittlerweile ist der Papamonat auch gesetzlich verankert, wodurch es keine Zustimmung des Arbeitgebers braucht. Wer aber hat Anspruch auf den Papamonat, wann beginnt er und wird er auch finanziell abgegolten? Wir geben Ihnen alle Informationen rund um den Papamonat und erklären die Unterschiede zur Elternkarenz und dem Familienzeitbonus.

Definition: Was ist der Papamonat?

Beim sogenannten Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von erwerbstätigen Vätern anlässlich der Geburt des Kindes. Die Erwerbstätigkeit wird nach der Geburt des Kindes unterbrochen, um sich ganz der Familie widmen zu können. Während des Papamonats entfällt die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber. 

Seit 1. September 2019 besteht auf den Papamonat auch ein gesetzlicher Rechtsanspruch, welcher im Väter-Karenzgesetz und Landarbeitsgesetz geregelt ist. Ein geplanter Papamonat muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber kann den Papamonat nicht verweigern.

Wer hat Anspruch auf den Papamonat?

Den Papamonat können unselbstständig erwerbstätige Väter und bei gleichgeschlechtlichen Paaren der zweite Elternteil in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf den Papamonat besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vorankündigung: 
    Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und zwar spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin über den geplanten Papamonat informiert werden. Sollte die Vorankündigung aufgrund einer Frühgeburt nicht rechtzeitig erfolgen können, so entfällt die Verpflichtung der Vorankündigung.
  • Fristgerechte Meldung:
    Der Arbeitgeber muss so rasch als möglich über die Geburt des Kindes informiert werden. Zudem muss der Vater den Arbeitgeber bis spätestens eine Woche nach der Geburt über den Antrittszeitpunkt des Papamonats informieren. 
  • Gemeinsamer Haushalt: 
    Der Vater muss einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind vorweisen können.

Dauer des Papamonats

Väter haben Anspruch auf den Papamonat für die Dauer von einem Monat. Dieser kann, muss jedoch nicht, mit dem Tag nach der Geburt beginnen. Zu enden hat der Papamonat spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter.

Entgelt während des Papamonats

Während des Papamonats besteht kein Gehaltsanspruch, da es sich um eine Dienstfreistellung gegen Entfall des Entgelts anlässlich der Geburt handelt. Der Arbeitgeber muss somit kein Entgelt zahlen. 

Jedoch besteht die Möglichkeit, während des Papamonats den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen. Der Tagsatz des Familienzeitbonus beträgt 23,91 Euro (Stand: 2023). Die Bezugsdauer kann 28, 29, 30 oder 31 Tage betragen, aus diesen vier Bezugsvarianten kann frei gewählt werden. Für die Dauer eines Papamonats von 30 Tagen beträgt der Familienzeitbonus somit 717 Euro. Der Bezug muss vollständig innerhalb der 91 Tage ab Geburt liegen. Für Geburten ab 01.01.2023 wird der Familienzeitbonus bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr abgezogen. 

Der Familienzeitbonus muss mittels eines eigenen Antragsformulars bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Der Antrag auf Familienzeitbonus kann ab dem Tag der Geburt des Kindes, spätestens jedoch 91 Tage nach dem Tag der Geburt des Kindes eingereicht werden. 

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Für Väter, die den Papamonat in Anspruch nehmen, besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit dem Datum der Voranmeldung, jedoch frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Sollte keine Vorankündigung erfolgt sein, so beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst mit der Meldung des Antrittszeitpunkts. 

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nachdem die Freistellung aufgrund des Papamonats beendet wurde.

Unterschied zwischen Papamonat und Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche.
Während der Papamonat eine Dienstfreistellung anlässlich der Geburt regelt, stellt der Familienzeitbonus die finanzielle Unterstützung dar.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass der Papamonat ausschließlich dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Der Familienzeitbonus muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Dabei muss die Dauer der Freistellung im Rahmen des Papamonats mit der Bezugsdauer des Familienzeitbonus genau aufeinander abgestimmt werden.

Unterschied zwischen Papamonat und Väterkarenz

Väterkarenz ist der umgangssprachlich verwendete Begriff für Elternkarenz, welche sowohl Mütter als auch Väter in Anspruch nehmen können, sofern sie mit dem Kind im gleichen Haushalt leben. Anders als bei der Elternkarenz können Väter beim Papamonat die Zeit mit Mutter und neugeborenem Kind sowie eventuellen älteren Geschwistern gemeinsam verbringen. Ein Rechtsanspruch ist sowohl für den Papamonat als auch für die Väterkarenz gegeben. 

Bei der Elternkarenz werden Sie von der Arbeitsleistung freigestellt ohne ein Gehalt zu beziehen, jedoch besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Bei der Freistellung im Rahmen des Papamonats kann der Familienzeitbonus beantragt werden. Während die Elternkarenz bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes andauern kann, kann der Papamonat ausschließlich für die Dauer eines Monats in Anspruch genommen werden.

Weiterführende Informationen

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 21. April 2023