Kulturpass Wien

Fairer Zugang zu Kunst und Kultur, auch für sozial benachteiligte Personen oder Menschen in schwierigen Lebenssituationen? Der Kulturpass Wien macht‘s möglich. Hier haben wir alles Wissenswerte rund um die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ für Sie zusammengefasst.

Was ist der Kulturpass und was steckt dahinter?

Der Kulturpass ist eine Initiative vom Schauspielhaus Wien, welche im Jahr 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufen wurde. Diese Aktion wird auch „Hunger auf Kunst und Kultur“ genannt und soll im Rahmen einer Spendenkampagne sozial benachteiligten Personen sowie Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die  finanziell nicht die Möglichkeit haben, in den Genuss von Kunst und Kultur zu kommen, freien Eintritt zu diversen Veranstaltungen und Einrichtungen gewähren.

Ziel ist somit ein fairer Zugang zu Kultur – ein „Kultur-Transfair“. Dabei bekommt jede anspruchsberechtigte Person für einen befristeten Zeitraum einen Kulturpass ausgehändigt. Dieser kann bei jenen Ereignissen und Instituten vorgelegt werden, die als Partner die Aktion mittragen.

Aktuell gibt es den Kulturpass nicht nur in der Bundeshauptstadt. Alle Bundesländer Österreichs außer Kärnten haben sich der Aktion bereits angeschlossen und bieten so zahlreichen Interessentinnen und Interessenten kostenlosen Zugang zu Kunst und Kultur.

Wer hat Anspruch auf den Kulturpass?

Anspruch auf den Kulturpass haben Menschen, die sozial benachteiligt sind oder sich in schwierigen finanziellen Lagen befinden.

Unter den folgenden Voraussetzungen können Personen einen derartigen Pass in Wien beantragen:

  • Bezieher_innen der Wiener Mindestsicherung
  • Bezieher_innen der Mindestpension (Ausgleichszulage)
  • Bezieher_innen der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, sofern ihr Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Bezieher_innen  von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (Tagsatz unter € 46,40)
  • Bezieher_innen von Krankengeld (Tagsatz unter € 46,40) mit einem Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze
  • Personen mit einem Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze
  • Bezieher_innen von Kinderbetreuungsgeld bzw. Personen in Mutterschutz oder Karenz mit einem Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze
  • Selbstständig oder freiberuflich erwerbstätige Personen mit einem Jahreseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze (Vorlage eines Einkommenssteuerbescheids erforderlich)
  • Asylwerber_innen oder Personen in Grundversorgung
  • Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahren), sofern deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben

In den folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf den Kulturpass Wien:

  • Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld oder Fachkräftestipendien (mit folgender Ausnahme: Unterschreitung der Armutsgefährdungsgrenze nach Prüfung des gesamten Haushaltseinkommens)
  • Studierende (mit folgender Ausnahme: Bezieher_innen von Sozialleistungen der ÖH)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

Wo bekomme ich den Kulturpass?

Zuvor haben wir bereits die Einkommens- und Tagsatzgrenzen angeführt bzw. die finanziellen Parameter erläutert, die ausschlaggebend für den Anspruch auf einen Kulturpass sind. In Abhängigkeit von Ihrem Wohnort gibt es nun diverse Anlaufstellen für die Beantragung. Zu welcher sozialen Einrichtung Sie gehen müssen, um einen Wiener Kulturpass zu erhalten, schildern wir in diesem Abschnitt.

Gehören Sie zum folgenden Personenkreis, müssen Sie Ihren Kulturpass bei den Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerks beantragen:

  • Bezieher_innen von Mindest-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension (Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung der Mindestpension erforderlich)
  • Bezieher_innen von Krankengeld
  • Bezieher_innen von Kinderbetreuungsgeld bzw. Personen in Mutterschutz oder Karenz
  • Berufstätige Personen mit geringem Einkommen, wohnhaft in Wien
  • Personen, die beim AMS gemeldet sind, jedoch ohne Arbeitslosengeldbezug
  • Selbstständig oder freiberuflich erwerbstätige Personen
Tipp

Hier geht’s zur Liste der Nachbarschaftszentren. Es wird unbedingt um telefonische Terminvereinbarung gebeten, da mitunter lange Wartezeiten bestehen.

Ebenfalls an der Aktion beteiligt ist das Sozialzentrum der Stadt Wien (MA 40). Sollten Sie Bezieher_innen der Wiener Mindestsicherung sein, müssen Sie Ihren Kulturpass bei einem dieser Sozialzentren beantragen.

Direkt in der AMS-Landesgeschäftsstelle können Sie Ihren Kulturpass beantragen, wenn Sie Bezieher_innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sind.

Für die folgenden Personen sind die Kurs- und Projektträger des AMS zuständig: Bezieher_innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, die sich aktuell in einer Kursmaßnahme befinden.

An karitative Hilfs- und Betreuungsorganisationen müssen sich jene Personen wenden, die als Klient_innen bzw. Bewohner_innen dieser Einrichtungen gelten.

Wo gilt der Kulturpass?

Diverse Kultureinrichtungen und Veranstaltungshäuser nehmen an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ teil. Hier genießen Besitzerinnen und Besitzer des Kulturpasses gegen zusätzliche Vorlage eines Lichtbildausweises freien Eintritt bei der jeweiligen Veranstaltung. Sollten beispielsweise bei einer Theateraufführung oder einem Konzert nur eine begrenzte Anzahl an Tickets zur Verfügung stehen, ist im Regelfall ein gewisses Kontingent an Platzkarten für Kulturpass-Inhaber_innen reserviert.

Tipp

Bei Interesse an einer bestimmten Veranstaltung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kultureinrichtung, um die Details bezüglich Kartenreservierung etc. zu erfahren.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2024