Konkurrenzklausel

Sie möchten gerne Ihren Job wechseln, doch Ihr Arbeitsvertrag sieht eine Konkurrenzklausel vor? Das kann schon die Freude auf einen neuen Job trüben. Doch die Sorgen um die Konkurrenzklausel sind nicht immer begründet. Wir erklären Ihnen genau, wann eine Konkurrenzklausel gültig ist und wann nicht.

Was ist eine Konkurrenzklausel?

Eine Konkurrenzklausel legt fest, dass Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer für bis zu ein Jahr nach Ende des Dienstverhältnisses nicht in der Branche des bisherigen Arbeitgebers tätig werden dürfen – weder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer noch als Selbständige bzw. Selbstständiger. 

Hintergrund der Konkurrenzklausel

Mit einer Konkurrenzklausel schützt sich ein Arbeitgeber davor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren im Unternehmen erworbenen Kompetenzen oder mit Geschäftskundinnen bzw. Geschäftskunden zur Konkurrenz abwandern.

Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrem Fall eine Konkurrenzklausel zur Anwendung kommt? Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach! Konkurrenzklauseln müssen schriftlich im Arbeitsvertrag (auch Dienstvertrag genannt) festgelegt werden.

Sind Konkurrenzklauseln rechtsgültig?

Konkurrenzklauseln sind unter bestimmten Voraussetzungen rechtsgültig:

  • Die Konkurrenzklausel gilt höchstens für ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
  • Die Konkurrenzklausel darf Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer nicht zu sehr in Ihrer Erwerbstätigkeit einschränken und somit keinem Berufsverbot gleichkommen.

Die Konkurrenzklausel kommt nicht bei jeder Beendigungsart des Dienstverhältnisses zum Tragen, sondern ausschließlich bei:

  • Arbeitnehmerkündigung
  • berechtigter Entlassung
  • einem unberechtigten vorzeitigen Austritt
  • einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses (hier empfiehlt sich mit dem Arbeitgeber schriftlich festzulegen, dass die Konkurrenzklausel keine Anwendung findet).

Die Konkurrenzklausel kommt zur Anwendung, wenn Ihr monatliches Mindestentgelt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses einen bestimmten jahresaktuellen Betrag überschreitet. 

Bei Leiharbeitsverhältnissen sind Konkurrenzklauseln unzulässig. 

Achtung! Wenn die Konkurrenzklausel nicht eingehalten wird, sind Vertragsstrafen möglich.

Unterschied zum Konkurrenzverbot

Im Gegenzug zur Konkurrenzklausel, die sich auf die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses bezieht, betrifft das Konkurrenzverbot die Zeit während dem aktuell aufrechten Dienstverhältnis.

Sie möchten neben Ihrem aktuellen Job noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Dann achten Sie auf die Art der Beschäftigung!

Denn das Konkurrenzverbot legt fest, dass es allen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern grundsätzlich untersagt ist, einer dem Dienstgeber abträglichen Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Für Angestellte gilt eine besondere Regelung:

Angestellte dürfen ohne Einverständnis des Arbeitgebers:

  • kein selbstständiges, kaufmännisches Unternehmen betreiben
  • im selben Geschäftszweig wie ihr Dienstgeber auf eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte abschließen. 

Weiterführende Informationen

Kollektivverträge – AMS
Sie möchten wissen, was Kollektivverträge sind und wozu sie gut sind? Alle relevanten Informationen erhalten Sie hier. 

All-in-Verträge – AMS
Sie wollen mehr zu All-in-Verträgen wissen? Hier geben wir Ihnen alle wichtigen Infos.

BerufsInfoZentren – AMS
Gerne können Sie uns in einem unserer BerufsInfoZentren (BIZ) besuchen und sich persönlich von uns beraten lassen und Ihre Fragen stellen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Dezember 2021