Kollektivvertrag Transport und Verkehr

Ein essentieller Bestandteil der Arbeitswelt – der Kollektivvertrag. Auch in der Sparte Transport und Verkehr ist er in Österreich unerlässlich, denn diese Vereinbarung liefert den Rahmen für arbeitsrechtliche Angelegenheiten sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema und nutzen Sie die Kollektivvertrags-Linksammlung für Detailinformationen diverser Branchen.

Was sind Kollektivverträge und warum gibt es sie?

Kollektivverträge sind schriftliche Vereinbarungen, die auf überbetrieblicher Ebene zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftskammern im Regelfall jährlich ausverhandelt werden. Sie bringen sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Vorteile hinsichtlich Transparenz, Fairness und Übersichtlichkeit. Diese schriftlichen Abkommen dienen dazu, die beiderseitigen Rechte und Pflichten einheitlich für eine Branche sowie eine bestimmte Region darzustellen. Geregelt werden beispielsweise Arbeitszeiten, Entlohnung, Sonderzahlungen sowie das Verhalten bei Krankenstand oder Urlaub. Unternehmensinterne Vereinbarungen oder Dienstverträge müssen die Vorgaben von Kollektivverträgen wahren und dürfen keine Schlechterstellung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zur Folge haben.

Tipp

Auf unserer Seite Kollektivvertrag finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Kollektivverträge in der Sparte Transport und Verkehr

In den Kollektivverträgen des Bereichs Transport und Verkehr werden die Angelegenheiten und Interessen sämtlicher österreichischer (und teilweise auch ausländischer) Verkehrsunternehmen behandelt. Sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr sind hier vertreten. Die folgenden Branchen fallen unter diese Rubrik: 

  • Autobusunternehmen
  • Beförderungsunternehmen mit Personenkraftwagen (Taxi oder Mietwagen)
  • Eisenbahnbeförderung (Schienenbeförderung)
  • Fahrschulen
  • Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen
  • Güterbeförderungsgewerbe (Kleintransporte, Straßengütertransporte, Fahrradboten)
  • Luftfahrtunternehmen (Flughafen und Flugverkehrsgesellschaften)
  • Schifffahrtsunternehmen
  • Seilbahnen
  • Spedition, Logistik und Lagereigewerbe

Ausschlaggebend für die Anwendung eines bestimmten Kollektivvertrags ist die Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers. In einigen Sparten, wie beispielsweise dem Güterbeförderungsgewerbe, wird eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeitern getroffen, unabhängig davon, ob es sich um innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Güterverkehr handelt. Ist ein Unternehmen in mehreren Sparten tätig und sind diese Bereiche klar voneinander zu trennen, werden je nach Untergliederung unterschiedliche Kollektivverträge angewandt. Kann diese Unterteilung nicht eindeutig getroffen werden, liegt ein sogenannter Mischbetrieb vor. In derartigen Fällen wird jener Kollektivvertrag herangezogen, in dessen Geltungsbereich das wirtschaftliche Kerngeschäft des Unternehmens fällt.

Linksammlung Kollektivverträge

Wir haben im Folgenden für Sie eine Auflistung mit den wichtigsten Kollektivverträgen in der Sparte Transport und Verkehr zusammengestellt. Umfassendere Informationen, beispielsweise zu speziellen Regelungen in einzelnen Bundesländern oder weitere Ausführungen bezüglich Entlohnung und Gehalt, finden Sie hier.

Beförderungsunternehmen mit Personenkraftwagen (Taxi oder Mietwagen)

Eisenbahnbeförderung

Fahrschulen

Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen

Güterbeförderungsgewerbe

Luftfahrtunternehmen

Schifffahrtunternehmen

Seilbahnen

Spedition, Logistik und Lagereigewerbe

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Januar 2024