Hacklerregelung neu: Frühstarterbonus

Die Hacklerregelung und damit die Möglichkeit, vorzeitig abschlagsfrei in Pension gehen zu können, wird mit Ende 2021 abgeschafft. Anstelle dessen tritt eine neue Regelung in Kraft: der Frühstarterbonus. Dieser stellt für Personen, die bereits früh zu arbeiten begonnen haben, einen Zuschuss zur Pension dar. Für jeden Monat, den Sie zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr erwerbstätig waren, erhalten Sie einen Euro als Frühstarterbonus. Mit dieser neuen Regelung sollen die Gelder des Pensionssystems gerechter verteilt werden. Wir informieren Sie, was der Frühstarterbonus genau ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie ihn erhalten können.

Frühstarterbonus anstelle von Hacklerregelung

Erwerbstätige, die eine lange Versicherungsdauer vorweisen konnten, hatten mit der sogenannten „Hacklerregelung“ die Möglichkeit, frühzeitig und abschlagsfrei in Alterspension gehen. Dazu musste je nach Geburtsjahr und Geschlecht eine bestimmte Anzahl an Beitragsmonaten der Erwerbstätigkeit vorhanden sein:

  • Männer, die ab 1. Jänner 1954 geboren wurden, mussten eine Erwerbstätigkeit von 540 Beitragsmonaten vorweisen können, um mit 62 Jahren die Kriterien für eine Langzeitversichertenpension zu erfüllen. 
  • Frauen, die 1959 geboren sind, benötigen 504 Beitragsmonate (42 Beitragsjahre), im Jahr 1960 geborene Frauen benötigen 516 Beitragsmonate (43 Beitragsjahre) und im Jahr 1961 geborene Frauen benötigen 528 Beitragsmonate (44 Beitragsjahre), um frühzeitig und abschlagsfrei in Pension gehen zu können. Ab dem Jahrgang 1962 gelten auch für Frauen 540 Beitragsmonate (45 Beitragsjahre) als Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf eine Langzeitversichertenpension. Das Antrittsalter wurde für Frauen gestaffelt geregelt.

Mit 31.12.2021 läuft die Möglichkeit einer abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung aus. Sie können ab 2022 zwar weiterhin mit 45 Beitragsjahren ab Vollendung des 62 Lebensjahres in Pension gehen, jedoch nicht mehr abschlagsfrei. Pro Jahr werden Abschläge von 4,2% festgelegt.  

Die „Hacklerregelung“ soll jedoch zumindest zu einem Teil durch den sogenannten Frühstarterbonus ersetzt werden: Anstelle der abschlagsfreien Pension wird Menschen, die bereits früh zu arbeiten begonnen haben, mit dem Frühstarterbonus ein Zuschuss zur Pension gewährt.

Wie hoch ist der Frühstarterbonus?

Für jeden Monat, den Sie zwischen dem 15. und dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, erhalten Sie zu Ihrer Pension einen Euro zusätzlich. 

Der Frühstarterbonus wird mit maximal 60 € pro Monat begrenzt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Anspruch auf den Frühstarterbonus haben Sie: 

  1. wenn Sie über insgesamt 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre (300 Beitragsmonate) vor dem Pensionsantritt verfügen UND
  2. Sie von diesen 25 Arbeitsjahren mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr geleistet haben.

Als Stichtag für die neue Regelung gilt der 1. Jänner 2022.

Für welche Pensionen gilt der Frühstarterbonus?

Der Frühstarterbonus wird für alle Pensionsarten eingeführt. 

Die Beträge werden ab 2023 jährlich aufgewertet. Der Frühstarterbonus stellt einen Teil der Pensionsleistung dar und wird bei der Pensionsfeststellung auf die errechnete Pension aufgeschlagen.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Der Frühstarterbonus zielt darauf ab, mehr Gerechtigkeit und Gleichberechtigung von Mann und Frau in das österreichische Pensionssystem zu bringen.

Mit der „Hacklerregelung“ galt eine hohe Anzahl an Beitragsmonaten als Grundvoraussetzung für einen Anspruch. Diese Voraussetzung konnte jährlich jedoch nur eine geringe Anzahl an Erwerbstätigen erfüllen. Der Frühstarterbonus soll mehr Menschen zur Verfügung stehen, als dies bei der abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung der Fall war.

Zudem ermöglicht diese neue Regelung durch den fixen Zuschlag für Erwerbsjahre, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr getätigt wurden, eine fairere Verteilung der Pensionssystemgelder. Denn vom Frühstarterbonus sollen insbesondere Personen, die über niedrige und mittlere Pensionen verfügen, profitieren. Hierzu zählen aufgrund der häufig anders gestalteten Arbeitsbiographie vor allem Frauen (beispielsweise aufgrund von Karenz oder anschließenden Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitbeschäftigungen).

Was bedeutet die Wahrungsbestimmung?

Für die auslaufende „Hacklerregelung“ wurde eine Wahrungsbestimmung festgelegt. Diese besagt, dass all jene, die spätestens mit 31.12.2021 die Voraussetzungen für die Abschlagsfreiheit erfüllen auch zu einem späteren Zeitpunkt in Pension gehen können, ohne auf die Abschlagsfreiheit verzichten zu müssen. Damit wird verhindert, dass Personen, die 45 Beitragsjahre erworben haben, aufgrund des Auslaufens der Abschlagsfreiheit gezwungen werden, noch frühzeitiger in Pension zu gehen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für den Frühstarterbonus müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Dieser Bonus wird Ihnen im Zuge Ihres allgemeinen Pensionsantrages automatisch zur ermittelten Pension hinzugerechnet. 

Weiterführende Informationen

Frühpension – AMS
Was genau ist die sogenannte „Frühpension“ und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur vorzeitigen Alterspension vor dem regulären Pensionsantrittsalter.

Pensionsrechner - AMS
Wann können Sie in Pension gehen und welche Pensionszahlungen werden Sie erhalten? Wir geben Ihnen alle Informationen zur Möglichkeit der Pensionsberechnung.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 13. Dezember 2021