Gewerbeberechtigung

Sie möchten sich selbstständig machen, wissen aber nicht, ob und ab wann Sie dafür eine Gewerbeberechtigung benötigen? Wir erläutern Ihnen den Weg zur Gewerbeberechtigung, welche Stelle für Sie zuständig ist und ob Kosten auf Sie zukommen.

Die Gewerbeberechtigung: Was genau ist das?

Der Gewerbeschein, oder auch Gewerbeberechtigung genannt, berechtigt Sie zur Ausübung eines Gewerbes in Österreich. Erst nach Erhalt der Gewerbeberechtigung dürfen Sie mit der Ausübung des Gewerbes beginnen.

Wann benötigen Sie einen Gewerbeschein?

Sie benötigen dann einen Gewerbeschein, wenn die Tätigkeit, die Sie ausüben möchten der Gewerbeordnung von 1994 unterliegt und gewerbsmäßig ausgeübt wird. 

Gewerbsmäßig ausgeübt wird eine Tätigkeit dann, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • selbständig
  • regelmäßig 
  • in Ertragserzielungsabsich

Sobald eines dieser Kriterien nicht zutrifft, benötigen Sie keine Gewerbeberechtigung.

Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung

Um eine Gewerbeberechtigung erlangen zu können, müssen Sie als natürliche Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (es darf auch keine Sachwalterschaft vorliegen).
  • Sie müssen über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR verfügen oder einen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel zur Ausübung des Gewerbes vorweisen können.
  • Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.

Info:
Ein Gewerbe kann nicht nur von einer natürlichen Person ausgeübt werden, sondern auch von anderen Rechtsträgern - wie zum Beispiel von eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaften.

Die unterschiedlichen Gewerbearten

In der österreichischen Gewerbeordnung werden zwei unterschiedliche Arten von Gewerben geregelt: 

  1. Freie Gewerbe: 
    Zur Ausübung eines freien Gewerbes benötigen Sie keinen Befähigungsnachweis. All jene Gewerbe, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden, zählen zu den freien Gewerben.
  2. Reglementierte Gewerbe: 
    Das Gewerbe, das Sie ausüben möchten, zählt zu den reglementierten Gewerben? Dann benötigen Sie einen Befähigungsnachweis. Damit sind Zeugnisse gemeint, die Ihre fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse sowie Fähigkeiten und Erfahrungen als Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender darlegen.Sind Sie Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer? Dann müssen Sie als Inhaberin bzw. Inhaber den Befähigungsnachweis erbringen. 

Eine vollständige Liste aller reglementierten Gewerbe können Sie hier herunterladen. 

Gewerbelizenz

Seit 1. Mai 2018 gilt in Österreich die sogenannte Gewerbelizenz. Diese bezeichnet das Recht, Tätigkeiten gewerbsmäßig auszuüben. 

Die wichtigsten Infos zur Gewerbelizenz:

  • Jede bzw. jeder Gewerbetreibende erhält eine Gewerbelizenz.
  • Die Gewerbelizenz entsteht automatisch mit der Anmeldung des ersten Gewerbes und gilt für sämtliche Gewerbeberechtigungen inklusive der Nebenrechte.
  • Unverändert bleibt, dass das erste Gewerbe immer angemeldet werden muss, egal ob es sich dabei um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe handelt.
  • Wenn Sie weitere freie Gewerbe ausüben möchten, müssen Sie diese nicht mehr anmelden, sondern lediglich anzeigen.
  • Wenn Sie weitere reglementierte Gewerbe ausüben möchten, müssen Sie auch diese anmelden.

Gewerbeberechtigung: zuständige Behörde

Ihre Gewerbeberechtigung erhalten Sie durch eine formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen und nachweisen können.

Die jeweils zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und kann daher sein: 

  • die Bezirkshauptmannschaft
  • das Magistrat
  • das Magistratische Bezirksamt (gilt nur für Wien)

Unterlagen für die Gewerbeberechtigung

Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den Standort, an dem Sie das Gewerbe ausführen möchten, angeben. 

Als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen: 

  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Drittstaatsangehörigen den zur Gewerbeausübung erforderlichen Aufenthaltstitel
  • Heiratsurkunde, sofern der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht
  • Meldebestätigung, wenn Sie über keinen Wohnsitz im Inland verfügen


Achtung:
Sie möchten ein reglementiertes Gewerbe ausüben? Dann müssen Sie zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen noch Belege über die Erfüllung des jeweils vorgeschriebenen Befähigungsnachweises vorweisen. Dies sind beispielsweise Schul- oder Arbeitsabschlüsse, sowie Studienabschlüsse oder Meisterprüfungen. 

Wird die Gewerbeanmeldung von Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen erbracht, muss der Auszug aus dem Firmenbuch vorgelegt werden. Dieser Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein.

Ausstellung der Gewerbeberechtigung

Die Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Gewerbebehörde können Sie auf folgenden Wegen einbringen:

  • persönlich
  • postalisch
  • per Telefax
  • per E-Mail

Sobald alle Anmeldeunterlagen vollständig eingelangt sind und die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie mit der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit beginnen. 

Die Behörde muss Ihre Daten innerhalb von 3 Monaten in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eintragen und Ihnen einen Originalauszug aus dem GISA zukommen lassen.

Kosten der Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos, es fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an.

Weiterführende Informationen

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. Februar 2023