Arbeitsvertrag

Sie haben einen neuen Job in Aussicht und sind sich nicht sicher, ob und wozu Sie einen Arbeitsvertrag benötigen? Was genau muss ein Arbeitsvertrag überhaupt beinhalten und was darf er keinesfalls regeln? Wir erläutern Ihnen, worauf Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten müssen, welche Inhalte verpflichtend sind und wo Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen können.

Was ist ein Arbeitsvertrag in Österreich?

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber abgeschlossen wird, um ein Arbeitsverhältnis zu regeln. In Österreich wird der Arbeitsvertrag auch häufig Dienstvertrag genannt.

Für einen Arbeitsvertrag bestehen keine rechtlichen Formvorschriften, er kann somit schriftlich aber auch mündlich abgeschlossen werden. In den meisten Fällen wird jedoch ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen.

Wichtig

Es besteht in Österreich keine Pflicht, einen Arbeitsvertrag auszustellen oder zu unterzeichnen. Bei Arbeitsverhältnissen, die länger als einen Monat dauern, haben Sie jedoch gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Dienstzettels, in dem die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag in Schriftform festgehalten sind.

Was regelt der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und somit sowohl jene des Arbeitgebers, als auch jene der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. 

Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer verpflichten Sie sich zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Aber auch andere Pflichten werden geregelt, beispielsweise wann Sie wo Ihre Arbeit verrichten müssen. Gleichzeitig werden auch viele Rechte festgelegt, so zum Beispiel Ihr Recht auf Urlaub.

Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich zur Entgeltzahlung für Ihre getätigte Arbeitsleistung.

In einem Arbeitsvertrag werden somit alle Rahmenbedingungen für Ihre berufliche Tätigkeit festgelegt. Es ist folglich empfehlenswert, sich den Arbeitsvertrag genau durchzulesen und bei fraglichen Inhalten auch Rücksprache zu halten oder diese gegebenenfalls überprüfen zu lassen.

Welche Inhalte hat ein Arbeitsvertrag?

Da der Arbeitsvertrag Ihre ganz individuelle Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ist, sind auch die Inhalte von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag unterschiedlich. Dennoch gibt es einige Bestandteile, die jeder Arbeitsvertrag beinhalten muss, dazu zählen: 

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • die zu erbringende Arbeitsleistung
  • der Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll
  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Dienstverträgen auch das Ende)
  • der Arbeitsbereich
  • Lohn- bzw. Gehaltsansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungsfristen

Sollten Sie an unterschiedlichen Arbeitsorten eingesetzt werden, muss dies auch bereits im Arbeitsvertrag verankert sein. Bezüglich der Arbeitszeiten gilt, dass auch die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage festgelegt werden muss.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereiten sich im Zuge des Bewerbungsprozesses meist ausschließlich darauf vor, mit dem zukünftigen Arbeitgeber das Gehalt zu verhandeln, dabei gibt es eine Reihe weiterer Benefits und Klauseln, die verhandelbar sind und im Arbeitsvertrag geregelt werden können. 

Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten:

  • Auch Konkurrenzklauseln, Konkurrenzverbote sowie Geheimhaltungspflichten finden sich in vielen Arbeitsverträgen. Achten Sie deshalb darauf, was erlaubt ist und was nicht (mehr dazu im Abschnitt „Arbeitsverträge: Was Sie noch wissen sollten“).
  • Eventuelle Zusatzleistungen können ebenfalls bereits im Arbeitsvertrag geregelt werden. Hierzu zählen beispielsweise ein Firmenhandy oder ein Firmenauto.
  • Auch die Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel kann vereinbart werden. Dies ist vor allem in Berufen der Fall, die große Mobilität voraussetzen. 
  • Sprechen Sie auch sonstige Benefits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Viele Firmen verfügen über eine eigene Kantine oder Vergünstigungen mit Partner-Restaurants. 
  • Immer mehr Firmen bieten Vergünstigungen für Sporteinrichtungen
  • Viele Dienstverträge regeln auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Achten Sie hier darauf, ob Einschränkungen beispielsweise bezüglich Dauer oder Kosten gemacht werden.

Unterschied zwischen Dienstzettel und Arbeitsvertrag

Da Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer kein Recht auf den Erhalt eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, kommt dem Dienstzettel häufig eine besondere Bedeutung zu. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Dienstzettel auszustellen, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde. In einem Dienstzettel werden alle wichtigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verschriftlicht.

Sollten Sie somit keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten haben und Ihr Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauern, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Dienstzettel erhalten, hierfür haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Formen von Arbeitsverträgen

In Österreich gibt es verschiedene Formen von Arbeitsverträgen, wir erklären Ihnen die wesentlichen Unterschiede:

Unbefristeter Vertrag: 

Bei dieser Art des Arbeitsvertrages gibt es keine zeitliche Begrenzung des Arbeitsverhältnisses, es wird somit ein Beginn, jedoch kein Ende der Tätigkeit vereinbart.

Befristeter Vertrag 

Bei einem befristeten Vertrag wird neben dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auch das Ende zeitlich definiert. Diese Form der Verträge kommt häufig bei Projektarbeiten zum Einsatz oder anderen, zeitlich ganz klar definierbaren Tätigkeiten. Viele Firmen stellen insbesondere bei neuen Dienstverhältnissen befristete Verträge aus. Sofern die Zusammenarbeit für beide Parteien zufriedenstellend ist, wird der befristete Vertrag nach Ablauf meist in einen unbefristeten geändert.

Freier Dienstvertrag

Bei dieser Art des Vertrages stellen Sie Ihre Arbeitskraft für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Verfügung, können dabei jedoch beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort unabhängig agieren. Zudem können Sie sich jederzeit von einer qualifizierten Person vertreten lassen. Als freie Dienstnehmerin bzw. freier Dienstnehmer müssen Sie Ihr Einkommen selbst versteuern, der Auftraggeber übernimmt jedoch Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bestehen keine Kündigungsfristen.

Werkvertrag 

Bei einem Werkvertrag verpflichten Sie sich für eine andere Person bzw. für ein Unternehmen (sogenannte Werkbesteller) ein bestimmtes Werk zu erstellen. Diese Art des Vertrages definiert somit ein ganz bestimmtes Projekt bzw. einen Erfolg und nicht, wie der Arbeitsvertrag, eine generelle Arbeitsleistung. Die Bezahlung erfolgt folglich erst nachdem der definierte Arbeitserfolg geleistet wurde. Außerdem werden für die Erbringung des Werkes eigene Arbeitsmittel (beispielsweise Laptop) verwendet. Als Werkvertragsnehmerin bzw. Werkvertragsnehmer arbeiten Sie selbstständig, Sie müssen somit Einkommenssteuer abführen und Sozialversicherungsbeiträge leisten.

Arbeitsverträge: Was Sie noch wissen sollten

Der Arbeitsvertrag ist die Basis Ihres Beschäftigungsverhältnisses, deshalb sollten Sie auf die Inhalte ganz genau achten. Wir geben Ihnen alle wichtigen Antworten, auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsvertrag:

Muss ein Arbeitsvertrag eine Probezeit beinhalten?

Ihr Arbeitsvertrag enthält keine Probezeit? Das muss auch nicht sein, da nicht jeder Arbeitgeber darauf besteht, eine Probezeit zu vereinbaren. Häufig werden Probezeiten jedoch auch im Kollektivvertrag geregelt.

Muss ein Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist beinhalten?

In Ihrem Arbeitsvertrag wurden keine Kündigungsfristen festgelegt? Dann gilt die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist, außer im Kollektivvertrag wurde eine für Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer günstigere Kündigungsfrist vereinbart. In diesem Fall kommt jene des Kollektivvertrages zum Tragen.

Gibt es Arbeitsverträge ohne Kollektivvertrag?

Sie sind in einer Branche tätig, die keinem Kollektivvertrag unterliegt? Dann sollten Sie noch genauer darauf achten, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Für alle Inhalte, die nicht im Arbeitsvertrag geregelt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Angestelltengesetz für Angestellte sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für Arbeiter).

Wie werden Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag geregelt?

Viele Arbeitgeber inkludieren bereits standardmäßig ein sogenanntes Konkurrenzverbot (nicht zu verwechseln mit der Konkurrenzklausel), welches Angestellten während der Beschäftigungszeit Nebentätigkeiten innerhalb des Geschäftszweiges des Arbeitgebers auf eigene Rechnung untersagt. Bei Arbeitern werden Nebentätigkeiten mittels einer Klausel zum abträglichen Nebengeschäft geregelt. Besprechen Sie Ihr Vorhaben bezüglich Nebentätigkeiten deshalb gleich zu Beginn mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie das Konkurrenzverbot aus dem Arbeitsvertrag nehmen.

Ist eine Konkurrenzklausel zulässig?

Ja, Arbeitsverträge können eine Konkurrenzklausel enthalten. Konkurrenzklauseln sind jedoch an ganz klare Voraussetzungen geknüpft, so ist deren Gültigkeit abhängig von der Höhe Ihres Gehalts sowie der Beendigungsart des Dienstverhältnisses. Generell darf eine Konkurrenzklausel höchstens für ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbart werden.

Dürfen Arbeitsverträge Geheimhaltungspflichten enthalten?

Eine Geheimhaltungspflicht schützt den Arbeitgeber davor, dass Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Wissen und Informationen (wie beispielsweise Kundendaten) vom Betrieb abziehen und der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Dies könnte Ihrem Arbeitgeber großen Schaden verursachen. Geheimhaltungspflichten sind demnach zulässig.

Wo können Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen?

Ihr Arbeitsvertrag enthält Dinge, die Sie gerne überprüfen lassen möchten? Bezüglich Fragen zu Arbeitsverträgen können Sie sich an Ihre zuständige Arbeiterkammer wenden oder auch an eine Rechtsberatung für Arbeitsrecht.

Benötigen Sie bei geringfügiger Beschäftigung einen Arbeitsvertrag?

Nein, es besteht bei keinem Beschäftigungsverhältnis eine Pflicht für einen Arbeitsvertrag, auch nicht bei geringfügiger Beschäftigung.

Gibt es bei einem Volontariat einen Arbeitsvertrag?

Ein Volontariat stellt kein Arbeitsverhältnis dar, dadurch gibt es für diese Art der Beschäftigung auch keinen Arbeitsvertrag. Es besteht kein Anspruch auf Bezahlung und Sie sind auch nicht zur Arbeit verpflichtet.

Benötigen Sie als Ferialarbeitnehmerin bzw. Ferialarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag?

Da Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern im Normalfall bekannt sind, wird ein befristeter Dienstvertrag ausgestellt. Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmer sind, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in den Betrieb eingegliedert.

Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus? 

In diesem Fall verschiebt sich die Beendigung des Dienstverhältnisses entweder von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist oder bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes. Ausgenommen Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen.

Weiterführende Informationen

Kollektivvertrag – AMS
Ein Kollektivvertrag regelt Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Aber was genau bedeutet das und welche Vorteile bringt ein Kollektivvertrag für Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer?

Konkurrenzklausel – AMS
Was genau ist eine Konkurrenzklausel und ist Sie überhaupt zulässig? Wir informieren Sie über Ihre Rechte bei einem Jobwechsel.

Arbeitszeitmodelle – AMS
Ob Schichtarbeit, Gleitzeit oder Saisonarbeit, all dies sind mögliche Arbeitszeitmodelle. Aber welche gibt es noch, und was bedeuten sie?

„Alle Jobs“ – AMS
Die Job-Suchmaschine „alle jobs“ listet Ihnen alle offenen Stellenangebote in ganz Österreich. Ersparen Sie sich die Suche auf unterschiedlichen Jobplattformen und finden Sie jetzt Ihren Traumjob auf „alle jobs“.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. Dezember 2021